Bei ihrem sechsten Digitalgipfel am 5.6.2025 befassten sich die Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder u.a. mit der Fortsetzung gemeinsamer Digitalisierungsprojekte im Rahmen eines neuen „Pakts für den Rechtsstaat“. Die in der vergangenen Legislaturperiode etablierte Kooperation zwischen Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Justiz soll fortgeführt und systematisch ausgebaut werden. Der Bund stellt für die sog. Digitalsäule erneut finanzielle Mittel zur Verfügung. Damit sollen Digitalisierungsvorhaben gemeinsam umgesetzt werden, um die Funktionsfähigkeit der Justiz, den Zugang zum Recht und die Effizienz von Gerichten und Staatsanwaltschaften nachhaltig zu stärken.
Im Zentrum des sechsten Digitalgipfels stand die Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung zum künftigen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz. Darin sprechen sich die Justizministerinnen und -minister dafür aus, die richterliche Entscheidungsgewalt sowie die hoheitlichen Zuständigkeiten von Staatsanwältinnen, Staatsanwälten und Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern vollständig dem Menschen vorzubehalten. KI in der Justiz soll einerseits zur Effizienzsteigerung, u.a. durch Entlastung bei repetitiven Tätigkeiten und durch Vereinfachung und Verbesserung der Aktenbearbeitung und der Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten zum Einsatz kommen. Zum anderen soll KI bei der Bewältigung von Massenverfahren und zur Analyse großer Datenmengen genutzt werden. Dabei wird auf menschenzentrierte, vertrauenswürdige und grundrechtskonforme Systeme gemäß der Europäischen KI-Verordnung (KI-VO) abgestellt, deren einheitliche Auslegung und Umsetzung Bund und Länder anstreben.
Zudem sollen die Ende Januar vorgelegten Ergebnisse der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ unter Beteiligung von Bund, Ländern und Justizpraxis evaluiert werden, um die Ergebnisse in die strategische Planung einfließen lassen zu können. Damit beauftragten die Justizministerinnen und -minister den E-Justice-Rat. Bereits initiierte Digitalisierungsprojekte, darunter die Entwicklung eines gemeinsamen Justizportals von Bund und Ländern, die Pilotierung einer einheitlichen bundesweiten Kommunikationsplattform sowie die Erprobung des Online-Verfahrens, sollen weitergeführt und systematisch ausgebaut werden. Noch im laufenden Jahr soll mit dem Aufbau einer bundeseinheitlichen Justizcloud begonnen werden. Die Projektverantwortung liegt beim Land Baden-Württemberg.
Neben der Reformkommission wurde auch die vom E-Justice Rat im April 2025 verabschiedete KI-Strategie aufgegriffen. Diese wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung Baden-Württembergs entwickelt und soll als als adaptive Basis für künftige Maßnahmen zum Einsatz von KI dienen. Der KI-Strategie liegt zum einen ein Überblick zum derzeitigen Status Quo von elektronischen Aktensystemen, dem elektronischen Rechtsverkehr sowie der KI-Verordnung als rechtliche Rahmenbedingung zugrunde. Zum anderen werden konkrete Anwendungsfälle von KI in der Justiz vor dem Hintergrund ihrer Risiken und ethischen sowie rechtlichen Leitplanken identifiziert – das Erproben in isolierter Testumgebung einer „Sandbox“ soll vermehrt zum Einsatz kommen.
Weiterführende Links:
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums v. 5.6.2025 (zum Digitalgipfel)
KI-Strategie 2025 des E-Justice-Rats
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums v. 22.1.2025 (zur Justizcloud)
Nachrichten aus Berlin 3/2025 v. 5.2.2025 (zum Abschlussbericht der Reformkommission)