Meinungsbild der Kammerversammlung zum beA
Auf der Kammerversammlung vom 18.04.2018 wurde mit 74 Stimmen, 22 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen als Meinungsbild auf der Grundlage des § 87 Abs. 2 BRAO ein nachhaltiges Einwirken der RAK Hamm auf allen Ebenen bei der BRAK befürwortet, dass die BRAK
„1. die Quelltexte der beA-Software (Clients und Server) unter einer gängigen Open
  Source- oder Freie-Software-Lizenz zur Verfügung stellt, soweit sinnvoll und
  rechtlich zulässig und
2. unabhängige externe Sachverständige mit Audits des gesamten Programmcodes
  (d.h. neben Black-Box-Tests auch White-Box-Tests der Clients und Server) zur
  Sicherheit des beA-Systems sowie der absolut vertraulichen Ende-zu-Ende-
  Verschlüsselung der Kommunikation im herkömmlichen Sinn beauftragt und die
  Audit-Berichte sowie aktuelle Fehlerlisten, offene Schnittstellen und
  historisierte Störungsmeldungen veröffentlicht sowie
3. die beA-Software (Clients) zu allen aktuellen Betriebssystemen (u.a. GNU/Linux,
  Windows, MacOS) ausnahmslos gleichermaßen kompatibel hält, dokumentiert
  und supportet.“