Berlin, 09.04.2019 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 2/2019)
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Vieles geht einfacher und schneller, wenn man seine Gerichtspost mit dem beA erledigt – das wird nicht nur in jeder beA-Schulung doziert, davon ist auch der Arbeitsrechtler Hans Link überzeugt. In seiner Nürnberger Kanzlei, in der fünf Rechtsanwälte und Mediatoren tätig sind, ist das beA bevorzugtes Kommunikationsmittel. Warum das so ist, hat er dem BRAK-Magazin verraten.
Herr Link, wie reagieren Gerichte oder Kollegen, die von Ihnen Post per beA bekommen?
Unterschiedlich: Die Gerichte sind durchaus in der Lage, die beA-Kommunikation zu verarbeiten. In verhaltenen Beschwerden wird beklagt, dass die Gerichte nunmehr als „Druckstraßen“ der beA-Verwender eingesetzt würden, solange die Justiz (noch) nicht in der Lage ist, aktiv über beA zu kommunizieren. Leider nutzt die Mehrheit der Kollegen das beA nicht, so dass wir häufig gebeten werden, Schreiben nochmals per Telefax oder per Mail zu übermitteln.