Seit dem 3.9.2018 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wieder verfügbar. Abgesehen von einigen kleineren, üblichen Startschwierigkeiten verlief die Wiederinbetriebnahme aus technischer Sicht reibungslos. Seit der Freischaltung läuft das System für alle Anwender stabil.

Ein bei einzelnen Kollegen aufgetretenes Problem mit der automatischen E-Mail-Benachrichtigung über Posteingänge im beA konnte noch am Mittag des 3.9.2018 behoben werden. Die BRAK weist darauf hin, dass die Korrektheit der angegebenen E-Mail-Adresse und besonders die Einstellungen des Spam-Filters für die automatischen Benachrichtigungen kontrolliert werden sollten.

Dass das beA erfolgreich wieder in Betrieb genommen werden konnte, freut nicht nur die BRAK, sondern hat auch den Münchener Rechtsanwalt und Kabarettisten Dr. Dominik Herzog dazu veranlasst, einen augenzwinkernden Song über das beA zu verfassen. Über den Restart des beA und die Hintergründe des beA-Projekts berichtet der scheidende BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer in einem Interview mit FAZ Einspruch.

Die passive Nutzungspflicht für das beA besteht seit dem 3.9.2018 wieder. Die BRAK geht davon aus, dass alle Kolleginnen und Kollegen dieser Pflicht nachkommen und bereits erstregistriert sind oder sich zeitnah registrieren. Beim telefonischen Support kann es derzeit wegen der großen Nachfrage zu Wartezeiten kommen; es wird gebeten, die Hinweise zum Support zu beachten.

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