Das Hessische Ministerium der Justiz teilt mit, dass die hessische Justiz mit dem Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs von der Möglichkeit Gebrauch mache, Vorschusskostenrechnungen an die Bevollmächtigten der Kostenschuldner über deren beA zu versenden. Das Ministerium wies darauf hin, dass eine direkte Versendung der Gerichtskostenrechnungen an die Kostenschuldnerinnen oder Kostenschuldner in diesen Fällen nicht mehr erfolge. Lediglich eventuell notwendige Mahnungen werden noch direkt an die zahlungspflichtige Person gesandt.
Das bedeutet, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Gerichtsverfahren in Hessen führen, jederzeit damit rechnen müssen, dass ihnen Vorschussrechnungen in ihr beA gesandt werden. Sofern noch nicht geschehen, besteht daher auch deshalb die dringende Notwendigkeit, die Erstregistrierung am Postfach vorzunehmen. Im schlimmsten Fall könnten Haftungsfälle drohen, weil eine Zustellung einer Klage aufgrund nicht gezahlten Gerichtskostenvorschusses unterbleibt.