Die hessische Justiz macht laut einer Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts nun von der Möglichkeit Gebrauch, Vorschusskostenrechnungen an die Bevollmächtigten der Kostenschuldner über deren besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) zu versenden. Das Ministerium wies darauf hin, dass eine direkte Versendung der Gerichtskostenrechnungen an die Kostenschuldnerinnen oder Kostenschuldner in diesen Fällen nicht mehr erfolgt. Lediglich eventuell notwendige Mahnungen werden noch direkt an die zahlungspflichtigen Personen gesandt.
Die hessischen Sozialgerichte und das Hessische Landessozialgericht versenden Schriftsätze an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nun ausschließlich über das beA. In der Pressemitteilung wird deshalb auch an die Notwendigkeit der Erstregistrierung appelliert, falls diese noch nicht erfolgt ist.
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