Verpflichtender elektronischer Rechtsverkehr im Land Bremen ab 01.01.2021
Die Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen hat die Bundesrechtsanwaltskammer am 09.12.2020 darüber in Kenntnis gesetzt, dass Bremen zum 01.01.2021 für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Bremen den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr für professionelle Verfahrensbeteiligte einführt. Der Bremer Senat hat am 08.12.2020 eine Verordnung hierfür erlassen.