Berlin, 09.04.2019 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 2/2019) |
Vieles geht einfacher und schneller, wenn man seine Gerichtspost mit dem beA erledigt – das wird nicht nur in jeder beA-Schulung doziert, davon ist auch der Arbeitsrechtler Hans Link überzeugt. In seiner Nürnberger Kanzlei, in der fünf Rechtsanwälte und Mediatoren tätig sind, ist das beA bevorzugtes Kommunikationsmittel. Warum das so ist, hat er dem BRAK-Magazin verraten.
Herr Link, wie reagieren Gerichte oder Kollegen, die von Ihnen Post per beA bekommen?
Unterschiedlich: Die Gerichte sind durchaus in der Lage, die beA-Kommunikation zu verarbeiten. In verhaltenen Beschwerden wird beklagt, dass die Gerichte nunmehr als „Druckstraßen“ der beA-Verwender eingesetzt würden, solange die Justiz (noch) nicht in der Lage ist, aktiv über beA zu kommunizieren. Leider nutzt die Mehrheit der Kollegen das beA nicht, so dass wir häufig gebeten werden, Schreiben nochmals per Telefax oder per Mail zu übermitteln.
Wie häufig wird in Ihrer Kanzlei das beA genutzt und wofür?
Wir arbeiten im Verkehr mit Gerichten und Kollegen ausschließlich mit beA. Schriftsätze und Korrespondenz werden von uns – mit den gerade erläuterten Einschränkungen – ausschließlich auf elektronischem Weg übermittelt.
Eignet sich Ihr Spezialgebiet Arbeitsrecht besonders gut für elektronischen Rechtsverkehr?
Tatsache ist, dass viele Arbeitsgerichte – z.B. das Arbeitsgericht Nürnberg und das übergeordnete LAG – das beA selbst aktiv einsetzen. Wir erhalten deshalb Zustellungen und Verfügungen wesentlich schneller als früher. So erreicht mich ein Terminsprotokoll aus einer Sitzung des hiesigen Arbeitsgerichts regelmäßig noch am Termins- oder dem folgenden Tag.
Eine aktive Nutzungspflicht besteht erst ab 2022. Warum nutzen Sie den elektronischen Rechtsverkehr jetzt schon?
Durch die aktive Nutzung des beA sparen wir Portogebühren im hohen vierstelligen Bereich. Darüber hinaus müssen Akten weitaus weniger körperlich „bewegt“ werden, wodurch ebenfalls Einspareffekte erzeugt werden.
Führen Sie auch ausschließlich elektronische Handakten?
Wir führen die Handakten elektronisch und darüber hinaus auch noch in Papierform, weil in vielen Fällen Aktenteile – Titel, Notarurkunden, etc. – aufbewahrt werden müssen.
Was läuft in Ihrem Kanzleialltag mit dem beA anders als vorher?
Die Korrespondenz wird nach Eingang im beA unmittelbar der elektronischen Akte zugeordnet. Eine Bearbeitung erfolgt häufig ohne Vorlage der körperlichen Akte. Darüber hinaus signieren alle Anwälte Schriftsätze und Korrespondenz qualifiziert elektronisch.
Wie finden das die Mitarbeiterinnen Ihrer Kanzlei?
Alle Mitarbeiterinnen der Kanzlei empfinden die Arbeit mit beA als deutliche Erleichterung. Größere Umstellungsmaßnahmen waren nicht erforderlich. Lästig waren lediglich die Erstinstallation und die erste Registrierung. Im Übrigen läuft das System für die Anwälte der Kanzlei im Hintergrund. Die jeweils eingehenden Nachrichten werden von zwei vertretungsberechtigten Mitarbeiterinnen abgerufen, den Akten zugewiesen und dem Anwalt zur Bearbeitung auf den Bildschirm geschickt.
Was empfinden Sie als größte Erleichterung?
Die sicherlich größte Erleichterung ist die enorme Kostenersparnis sowie die deutliche Beschleunigung der Arbeitsabläufe in der Kanzlei. Darüber hinaus muss die Übermittlung von Daten gegenüber den Gerichten und den Kollegen nicht nochmals verschlüsselt werden.
Auf welche Entwicklung warten Sie noch?
Natürlich warten wir darauf, dass beA in der Kollegenschaft deutlich besser akzeptiert wird und dass auch die Gerichte beA aktiv nutzen. Wünschenswert ist schließlich auch ein Kanzlei-beA, da insbesondere Großkanzleien mit der derzeit personenbezogenen Lösung nicht glücklich sind. Insgesamt ist festzustellen, dass die Arbeit mit beA den Anwaltsalltag trotz des holprigen Starts und der nach wie vor immer noch auftretenden temporären Störungen deutlich erleichtert.
Hans K. Link ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg. Er ist Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg.