von Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin

Berlin, 16.4.2018 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 2/2018)

Der weitere Fahrplan
Noch ist das beA nicht wieder am Netz. Die Sicherheitstests der von der BRAK beauftragten Firma secunet laufen derzeit. Der Prüfauftrag ist allerdings noch nicht vollständig abgearbeitet. Vorläufig lässt sich sagen, dass in einzelnen Bereichen Maßnahmen umgesetzt werden sollten, um die IT Sicherheit weiter zu erhöhen; Atos ist bereits mit der Umsetzung betraut worden. Sobald das abschließende Gutachten von secunet vorliegt und im Grundsatz grünes Licht gibt, entscheidet die BRAK-Präsidentenkonferenz darüber, wann das beA wieder in Betrieb geht.

Die Vorlaufphase
Die BRAK wird das System nach dem Beschluss der Präsidentenkonferenz nicht sofort wieder scharf schalten. Vielmehr soll eine Vorlaufphase der Anwaltschaft Zeit geben, die (Neu-)Installation von beA durchzuführen; diejenigen, die ihren Einstieg in die Arbeit mit dem beA für die Zeit des Jahreswechsels geplant hatten, sollen sich am beA-System erstregistrieren und es testen können. Die alte beA Client Security – deren Sicherheitslücken die BRAK veranlassten, das beA vom Netz zu nehmen – sollte in jedem Fall (sofern noch nicht erfolgt) deinstalliert werden.

Die BRAK nimmt mit der Vorlaufphase Rücksicht darauf, dass manche Kolleginnen und Kollegen hierzu die Hilfe von IT-Dienstleistern benötigen oder ihre IT-Abteilung einbinden müssen. Hier bestehen sehr unterschiedlichen Anforderungen; deren ist die BRAK sich bewusst und wird versuchen, sie so weit wie möglich zu berücksichtigen.

Die sinnvollen Vorbereitungen

Was sollten Anwältinnen und Anwälte tun, um für den Wieder-Start des beA gewappnet zu sein? Juristentypisch lautet die Antwort: Es kommt darauf an.

Wenig zu tun hat, wer bisher schon mit dem beA gearbeitet hat: Nach aktuellem Stand ist lediglich die beA Client Security herunterzuladen und erneut zu installieren. Wann sie bereitsteht, wird die BRAK rechtzeitig bekanntgeben.

Wer in einer Kanzlei oder in einem Unternehmen mit eigenen IT-Sicherheitsrichtlinien tätig ist, sollte dann baldmöglichst die IT-Abteilung bzw. seinen IT-Dienstleister kontaktieren, um die richtlinienkonforme Implementierung der neuen Client Security sicherzustellen (dazu Hermesmeier, BRAK-Magazin 5/2017, 12).

 

Der Einstieg für beA-Neulinge

Neu-Einsteiger in die Arbeit mit dem beA sollten zunächst einmal sicherstellen, dass die notwendige bzw. sinnvolle technische Ausrüstung – insbesondere ein Kartenlesegerät (oder mehrere, falls mehrere Personen in der Kanzlei mit dem beA arbeiten sollen) bzw. ein Scanner – zur Verfügung stehen oder jedenfalls kurzfristig beschafft werden können.

Wer noch keine beA-Karte (und ggf. zusätzliche beA-Karten für Mitarbeiter) hat, sollte sich beizeiten um die Bestellung (unter https://bea.bnotk.de) kümmern. Das mag etwas merkwürdig klingen, solange das beA nicht nutzbar ist. Jedoch sollte auch die Lieferzeit der Bundesnotarkammer mit bedacht werden, welche die beA-Karten im Auftrag der BRAK ausstellt. Sobald der Wieder-Start des beA angekündigt ist, könnte es dort wegen geballter Nachfrage zu Wartezeiten kommen. Sinnvoll ist es, vorher den eigenen Eintrag im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis (www.rechtsanwaltsregister.org) zu prüfen und die für die Bestellung nötige SAFE-ID nachzusehen.

Zudem muss die beA Client Security heruntergeladen und auf allen Rechnerarbeitsplätzen der Kanzlei installiert werden, die mit dem beA arbeiten sollen. Sodann ist die Erstregistrierung durchzuführen. Auch hier sollte man nach Bekanntgabe des Wieder-Starts möglichst rasch handeln und bedenken, dass es auch beim Support zu Wartezeiten kommen kann. Sofern vorhanden, sollten auch hier IT-Abteilungen bzw. IT-Dienstleister rechtzeitig eingebunden werden.

Das beA ermöglicht es, z.B. dem Kanzleipersonal oder einem Urlaubsvertreter abgestufte Zugriffsrechte auf das eigene beA-Postfach einzuräumen und so die Aufgabenteilung der Kanzlei auch für das beA abzubilden. Auch hierüber sollte man sich vorab Gedanken machen. Und schließlich kann die Zeit bis zum Wieder-Start auch genutzt werden, um sich in einer Schulung mit dem beA vertraut zu machen.