Über das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder sind elektronische Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften zugänglich. Seit Ende Oktober können sich Anwältinnen und Anwälte mit ihrer beA-Karte am Akteneinsichtsportal anmelden.
Anwältinnen und Anwälte können sich nunmehr mit ihrer beA-Karte am Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder anmelden. Über das Portal stellen die Gerichte und Staatsanwaltschaften von Bund und Ländern elektronisch geführte Gerichtsakten zur Verfügung. Bislang war eine Anmeldung am Portal nur mit Hilfe von zuvor vom Gericht vergebenen temporären Zugangsdaten möglich. Am 27.10.2022 wurde die Funktion zur Anmeldung mit der beA-Karte sowohl auf Seiten der Justiz freigeschaltet als auch im beA-System mittels eines Updates zur Verfügung gestellt.
Die Akteneinsicht erfordert, wie schon bisher bei auf Papier geführten Akten, eine vorherige Bewilligung durch das Gericht, welches das Verfahren führt. Das Gericht hinterlegt dann die betreffende elektronische Akte im Portal für die Anwältin oder den Anwalt, der/dem Akteneinsicht bewilligt wurde. Die Akte steht dann für deren/dessen beA-SAFE-ID zur Einsicht bereit.
Neben beA-Karten können auch beA-Softwarezertifikate genutzt werden, um sich am Akteneinsichtsportal anzumelden. Im ersten Schritt verwendet die Justiz allerdings nur die SAFE-IDs von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. beA-Mitarbeiterkarten können aktuell noch nicht zur Anmeldung genutzt werden.
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Hintergrund:
Die Gerichte sind durch das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017 verpflichtet, ab dem 1.1.2026 ihre Akten elektronisch zu führen. Die Umstellung ist in Bund und Ländern bereits im Gange, in vielen Ländern gibt es Pilotgerichte, in manchen wurden bereits ganze Gerichtszweige wie etwa die Arbeits- oder Sozialgerichtsbarkeit auf elektronische Aktenführung umgestellt.
Das zentrale Akteneinsichtsportal startete im Herbst 2019.