Die Bundesnotarkammer teilte mit, dass die Möglichkeit zur Anmeldung am beA und damit das Senden und Empfangen von Nachrichten für alle derzeit noch gültigen beA-Karten bis einschließlich 18.03.2023 möglich bleibt. Es konnte eine technische Lösung gefunden werden, das Authentifizierungszertifikat für eine Übergangszeit zu verlängern, auch wenn das Signaturzertifikat ab dem 01.01.2023 technisch nicht mehr unterstützt und damit ungültig wird.

Die Information der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist anliegend zu Ihrer Kenntnis beige­fügt. Sie ist auch unter folgendem Link auf der Seite der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer veröffentlicht: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch

Zu beachten ist aber, dass die Verlängerung nur die Anmeldung am beA betrifft. Qualifizierte elektroni­sche Signaturen mit Karten der ersten Generation können nicht über den 31.12.2022 hinaus angebracht werden. Die sicherheitstechnische Zulassung läuft am 31.12.2022 aus. Kolleginnen und Kollegen, die eine Signaturfunktion nutzen möchten, sind daher auf den Fernsignaturservice der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer oder andere Wege zum Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen ver­wiesen worden.

Trotz der Verlängerung bittet die BRAK gleichwohl darum, dass Sie die Karte der neuen Generation, die Ihnen nebst PIN zwischenzeitlich zugegangen sein sollte, unverzüglich in Ihrem beA hinterlegen. So können technische Probleme rechtzeitig erkannt und noch vor Ablauf Ihrer alten beA-Karte gelöst werden.

Sollten Sie noch nicht im Besitz Ihrer beA-Karte der neuen Generation und der dazugehörigen PIN sein, nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer, um Karte und PIN anzufordern.