Der elektronische Rechtsverkehr und der digitale Wandel in der Justiz schreiten weiter voran. Schriftsätze und Anlagen werden über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei den verschiedensten Gerichten eingereicht.
In diesem Rahmen ist festzustellen, dass eine korrekte und einheitliche Bezeichnung der Dokumente sehr wünschenswert, aber nicht immer gegeben ist. Dies führt durch eine erforderliche Nachbearbeitung der Dokumente zu einer Verzögerung der Bearbeitung und Veraktung der eingereichten Dokumente.
Innerhalb der Justiz des Landes NRW existieren Namenskonventionen zur Benennung von Schriftsätzen und Anlagen, die kürzlich auch an die Gegebenheiten für die elektronische Aktenbearbeitung für neu hinzugewonnene Fachbereiche angepasst und konsolidiert wurden. Hierbei ist zu beachten, dass diese Namenskonventionen nur in NRW gelten, niemals alle denkbaren Fälle regeln und nicht verpflichtend sind, auch nicht für die Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Zur Erleichterung der Anwendung im täglichen Büroverkehr hat die Fachgruppe des Programms zur Einführung der elektronischen Akte (PmEA) eine Übersicht der Namenskonventionen erstellt. In der Übersicht finden Sie für Betreuungs-, Familien-, Insolvenz-, Mobiliarvollstreckungs-, Nachlass-, Straf- und Ordnungswidrigkeits- sowie Zivilsachen Hinweise, die allen interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einen Überblick über die Bezeichnung von Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr geben können.