Mit der nächsten Ausbaustufe der beA-App können nun auch Nachrichtenentwürfe und elektronische Empfangsbekenntnisse versandt werden.
Sofern die beA-App bereits installiert ist, hat sie sich im Laufe des 12.12.2024 selbstständig aktualisiert. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Aktualisierung auch manuell vorgenommen werden.
In der ersten Ausbaustufe der beA-App war es zunächst nur möglich, im beA eingegangene Nachrichten und ihre Anhänge zu lesen. Die weitere Ausbaustufe der mobilen beA-App der BRAK ermöglicht es nunmehr, erstellte Nachrichtenentwürfe über den sicheren Übermittlungsweg zu versenden. Dazu muss zunächst mit der beA-Webanwendung oder mit einer Kanzleisoftware ein Nachrichtenentwurf vorbereitet und als Entwurf gespeichert werden. Der gespeicherte Entwurf kann dann aus der App versendet werden. Das Erstellen von neuen Nachrichten über die beA-App der BRAK ist derzeit nicht möglich.
Für den Versand bestätigt die beA-App die Nutzung des sicheren Übermittlungsweges, sofern man als Anwältin oder Anwalt aus dem eigenen beA-Postfach versendet. Eine einfache Signatur ist dann zusätzlich erforderlich. Anderenfalls prüft die beA-App, ob eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten ist; fehlt diese, wird der Versand unterbunden.
Das Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen ist derzeit mit der beA-App noch nicht möglich. Diese Funktionalität soll mit einer der nächsten Ausbaustufen der App kommen.
Mit der neuen Version wird außerdem nun in der beA-App im Posteingang angezeigt, ob für eine eingehende Nachricht ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) angefordert wurde. Dieses kann sodann auch über die App abgegeben bzw. abgelehnt werden.
Die Nutzung der neuen Funktionalitäten der beA-App wird ausführlich in der aktuellen Ausgabe des beA-Newsletters erläutert.
Weiterführender Link:
beA-Newsletter 5/2024 v. 10.12.2024