Zur Vermeidung von Haftungsfällen bei der Adressierung des Finanzamts erscheint im beA seit Mitte Dezember 2024 eine Warnmeldung, dass die Regelung des 87a Abs.1 Satz 2 AO beachtet werden sollte. So werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die Neuregelung der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden aufmerksam gemacht.

Ein weiterer Warnhinweis wurde auch auf der beA-Startseite geschaltet und Informationen per Newsletter versandt bzw. als Top-Thema ins Supportportal des beA-Anwendersupports aufgenommen.