RVG §§ 3, 14; VV RVG Nr. 3102, 3106
Berücksichtigung einer Online-Verhandlung bei der Gebührenbemessung
LSG Essen, Beschluss vom 30.03.2022 - L 6 AS 699/21 B
Fundstelle: AGS 2022, S. 251 ff.

  1. Die anwaltlichen Vorbereitungstätigkeiten eines gerichtlichen Termins, welcher online mittels digitaler Bild- und Tonübertragung als Video-Sitzung § 110 a SGG durchgeführt wird, sind gebührenerhöhend zu berücksichtigen.
  1. Tätigkeiten, welche einer Terminsvorbereitung dienen, wirken sich dabei auf die Bemessung der Verfahrensgebühr aus.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Nr. 3102 VV RVG; §§ 1, 3 Abs. S. 1, 14 Abs. l, 56 Abs. 2 RVG
Höhe der Verfahrensgebühr in Angelegenheiten, in welchen die Gewährung von SGB II-Leistungen nicht dem Grunde nach streitig ist

LSG NRW, Beschl. v. 1.7.2021 - L 19 AS 404/21 B
Fundstelle: AGS 2021, S. 366

  1. Auch Streitigkeiten, in welchen Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II nicht dem Grundenach streitig sind, haben grundsätzlich eine überdurchschnittliche Bedeutung.
  2. Zwei Besprechungen mit der Klägerin mit einer Dauer von insgesamt einer Stunde sind nicht durchschnittlich umfangreich.
  3. Eine unterdurchschnittliche Verfahrensgebühr ist dann gerechtfertigt, wenn trotz der erheblichen Bedeutung der Angelegenheit keine zeitintensiven Tätigkeiten im Verfahren angefallen sind.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

58 Abs. 2 RVG; Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG
Anrechnung der Geschäftsgebühr bei quotaler Kostenerstattung

Bayerisches LSG, Beschl. v. 24.2.2021 - L 12 SF 161/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 463

Ist der Anwalt in einem sozialgerichtlichen Verfahren im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden und ergibt sich ein anteiliger Kostenerstattungsanspruch gegen die beklagte Behörde, der auch die Kosten des Widerspruchsverfahrens umfasst, so ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG so zu berechnen, dass der Anwalt nicht mehr erhält als die volle Wahlanwaltsvergütung auf Geschäfts- und Verfahrensgebühr.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§§ 3, 14, 45 Abs. 1 RVG; § 73 a SGG; §§ 114 Abs. 1 S. 1, 119 ZPO; § 242 BGB
Kein Vergütungsanspruch bei Erhebung einer aussichtslosen Klage gegen erklärtes Interesse des Auftraggebers

LSG Niedersachsen-Bremen; Beschl. v. 14.7.2021 - L 7 AS 26/20 B
Fundstelle: AGS 2021, S. 517

Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das ausdrücklich erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, welche zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und der Staatskasse im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

SGB X § 63 Abs. 1 und 2; RVG § 34
Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Beratungskosten
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.02.2021 – L 3 AL 18/18
Fundstelle: AGS 2021, S. 218

Lässt sich der Widerspruchsführer im Widerspruchsverfahren nicht anwaltlich vertreten, sondern lediglich beraten, sind die durch die Beratung entstandenen Anwaltskosen bis zur Höhe der fiktiven Vertretungskosten erstattungsfähig.

Leitsatz des Gerichts

 

 

RVG § 14; RVG VV Nr. 3102, Vorbem. 3 Abs. 4
Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens im Eilverfahren
LSG München, Beschl. v. 17.12.2018 - L 12 SF 224/17
Fundstelle: AGS 2019, S. 399

Eine Anrechnung der im Vorverfahren verdienten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines damit im Zusammenhang stehenden gerichtlichen Eilverfahrens findet nicht statt, da es sich hinsichtlich des Widerspruchs- und des Eilrechtsschutzverfahrens nicht umdenselben Gegenstand i.S.v. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV handelt.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

RVG § 14 Abs. 1; RVG VV Nrn. 1008, 3102, 3106; BGB § 315 Abs. 2
Bindung des Rechtsanwalts an seine Bestimmung von Rahmengebühren
Thür. LSG, Beschluss vom 12.03.2019 - L 1 SF 243/17 B
Fundstelle: RVGreport 2019, S. 210 ff.

  1. Der Rechtsanwalt ist an das von ihm ausgeübte Ermessen bei der Bestimmung von Rahmengebühren gebunden.

  2. Mit der einmal erfolgten Bestimmung der Rahmengebühren ist das Gestaltungsrecht des Rechtsanwalts verbraucht. Sobald die Erklärung des Rechtsanwalts gegenüber dem
    anderen Teil wirksam geworden ist, kann sie deshalb nicht mehr geändert oder widerrufen werden.

  3. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn sich der Rechtsanwalt bei der Bestimmung der Rahmengebühren eine Erhöhung ausdrücklich und erkennbar vorbehalten hat, er über die Bemessungskriterien getäuscht worden ist oder er einen gesetzlichen Gebührentatbestand übersehen hat.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

 

§ 8 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1 RVG; Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG; §§ 101 Abs. 1 Satz 2, 199 Abs. 1 Nr. 3 SGG; § 278 Abs. 6 ZPO
Terminsgebühr und verweigerter Vergleichsbeschluss
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 26.11.2018 - L 7 AS 24/18 B
Fundstelle: RVGreport 4/2019, S. 137

  1. Nur der gerichtliche Vergleich beendet als Prozessvertrag den Rechtsstreit unmittelbar. Dem außergerichtlichen Vergleich kommt diese Wirkung dagegen nicht automatisch zu.

  2. Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass eines Vergleichsbeschlusses ist mit Blick auf die Regelung des § 199 Abs. 1 Nr. 3 SGG, wonach nur ein gerichtlicher Vergleich einen   Vollstreckungstitel darstellt, nicht aber ein außergerichtlicher Vergleich, regelmäßig gegeben.

  3. Ein eventuelles Gebührenreduzierungsinteresse des SG mit Blick auf die dem Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährende PKH-Vergütung ist kein Umstand, der es rechtfertigen könnte, dem Antrag auf Erlass des Vergleichsbeschlusses nicht nachzukommen.

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

Nr. 7000 Nr. 1a VV RVG

Keine Dokumentenpauschale allein für das Einscannen von Dokumenten

Bay. LSG, Beschl. v. 9.8 .2018 - L 12 SF 296/18 E

Fundstelle: RVGreport 12/2018, S. 460

 

Das Einscannen von Dokumenten begründet keinen Anspruch auf Erstattung einer Pauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 W RVG, denn das Einscannen von Dokumenten ist keine Herstellung von Kopien im Sinne der Nr. 7000 Nr. 1 W RVG. Als Kopie im Sinne des Kostenrechts nach dem 2. KostRMoG ist nur die Reproduktion einer Vorlage auf einen körperlichen Gegenstand, beispielsweise auf Papier, Karton oder Folie anzusehen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG VV Nr. 3106

Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14.3.2018 - L 13 SB 1/17 B

Fundstelle: AGS 2018, S. 172  ff.

 

Eine fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV fällt auch bei einem schriftlichen sog. außergerichtlichen Vergleich an.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

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