107 Abs. 5 OWiG
Aktenversendungspauschale für die Übersendung des Ausdrucks einer digitalen Akte

AG Verden (Aller), Beschl. v. 5.7.2021 9b OWi 245 Js 25572/21 (290/21)
Fundstelle: AGS S. 2021, S. 428

107 Abs. 5 OWiG ist dahingehend auszulegen, dass die Aktenversendungspauschale für einen Ausdruck einer eigentlich digital geführten Akte nur dann anfällt, wenn der Antragsteller dieses - nämlich den Ausdruck - besonders beantragt hat.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

86 Abs. 1 S. 2 VVG; § 812 Abs. 1 BGB
Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

AG Lingen, Urt. v. 17.2.2021 - 4 C 467/20, rechtskräftig
Fundstelle: AGS 2021, S. 476

  1. Gerichtskostenerstattungen sind Fremdgelder und an den Rechtsschutzversicherer zu erstatten, soweit er diese bevorschusst hat.
  2. Jeder Gesellschafter einer Anwalts GbR haftet für Ansprüche gegen die GbR.
  3. Es besteht kein Quotenvorrecht des Mandanten bei Gerichtskostenerstattungen, da lediglich die Versicherungsleistung nachträglich reduziert wird.
  4. Eine Aufrechnung des Anwalts mit eigenen Gebührenansprüchen scheitert an der fehlenden Aufrechnungslage.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

§ 15, 18 Abs. 1 Nr. 1 R\/G; Nr. 3309 VV RVG
Keine gesonderte Vergütung bei mehrfacher Vollstreckungsandrohung

AG Nordhausen, Beschl. v. 8.2.2021 - M 84/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 356

Wird nach einer Vollstreckungsandrohung eine Zahlungsvereinbarung geschlossen, aber nicht eingehalten und wird daraufhin die Vollstreckung nochmals angedroht und schließlich durchgeführt, handelt es sich insgesamt nur um eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

VV RVG Nr. 5115
Mitwirkung im Bußgeldverfahren
AG Augsburg, Urteil vom 20.12.2021 - 21 C 2535/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 69 ff.

Auch die Mitteilung des Rechtsanwalts, dass sich sein Mandant „derzeit" auf seinen ausdrücklichen Rat hin nicht zu der Sache äußern wird, genügt als Mitwirkung i. S. d. Nr. 5115 VV.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

RVG § 14
Betragsrahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
AG Paderborn, Urteil vom 07.12.2021 - 51 a C 113/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 255 ff.

  1. Auch bei straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt gerechtfertigt.
  1. Eine Angelegenheit mit dem Vorwurf eines Rotlichtverstoßes ist durchschnittlich.
  1. Zur Bemessung der Terminsgebühr, wenn streitig ist, wie lange die Hauptverhandlung gedauert hat.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§§ 15 Abs. 4, 48 Abs. 6 S.1 RVG
Gebührenrechtliche Auswirkungen der rückwirkenden Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung
AG Osnabrück, Beschl. v. 11.10.2021 - 202 Ds (211 Js 11318/ 21) 235/21

Fundstelle: AGS 2021, S. 548

Die Aufhebung des Beschlusses über die Pflichtverteidigerbestellung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf bereits entstandene Gebühren.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

OWiG § 107 Abs.; GKG KV Nr. 9003
Teilweise geschwärzte Akte und Aktenversendungspauschale
AG Leipzig, Beschluss vom 24.09.2021 - 220 OWi 2822/20
Fundstelle: AGS 2022, S 139 f.

Die Erhebung einer Aktenversendungspauschale ist nicht zulässig, wenn die Akten dem Betroffenen nur teilweise geschwärzt (hier: Schwärzung der Namen anderer Betroffener derselben Ordnungswidrigkeit) zur Verfügung gestellt werden.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

§ 467 a StPO
Auslagenentscheidung nach Rücknahme des Strafbefehlsantrags

AG Pforzheim, Beschl. v. 25.8.2021 - 7 Cs 98 Js 2143/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 510

Wird der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls von der Staatsanwaltschaft zurückgenommen, sind die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

RVG § 3 a; BGB § 307
Zeittaktklausel in der Vergütungsvereinbarung
AG Waldkirch, Urteil vom 04.08.2021 - 1 C 214/20
Fundstelle: AGS 2022, S. 61 ff.

  1. Ein Zeittakt von fünf Minuten in einer Vergütungsvereinbarung ist nicht zu beanstanden.
  1. Ist in einer Vergütungsvereinbarung keine Abrechnung nach Zeittakt vereinbart worden, muss der Rechtsanwalt minutengenau abrechnen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Nr. 5115 VV RVG
Mitwirkung bei zusätzlicher Gebühr

AG Offenbach, Beschl. v. 15.7.2021 - 275 OWi 248/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 556

Eine zusätzliche Gebühr bei Einstellung des Verfahrens entsteht nicht, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts darauf beschränkt hatte, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und lediglich eine Einlassung anzukündigen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

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