RVG VV Nr. 7000
Anfall der Dokumentenpauschale bei Einscannen von Unterlagen
AG Hannover, Beschluss vom 31.01.2014 - 218 Ls 3161 Js 31640/12 (598/12)
Fundstelle: RVGreport 2015, S. 344 f.
Das bloße Einscannen von Urkunden und Unterlagen führt nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG nicht mehr zum Anfall der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
RVG § 21
Verfahren nach Zurückverweisung neue Angelegenheit
AG Wernigerode, Beschluss vom 30.01.2015 - 7 Ds 835 Js 81311/12
Fundstelle: RVGreport 2015, S. 137
Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, mit der Folge, dass die gerichtliche Verfahrensgebühr noch mal entstehen kann.
Leitsatz des Verfassers RVGreport
RVG § 14
Bemessung der Rahmengebühr im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
AG Meißen, Beschluss vom 23.01.2015 - 13 OW 703 Js 22714/12
Fundstelle: RVGreport 2015, S. 136 f.
Anwaltliche Tätigkeiten in Verkehrsordnungswidrigkeiten sind nicht grundsätzlich lediglich als unterdurchschnittlich einzustufen.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
ZPO § 91; RVG VV Nr. 3100
Keine Erstattung der Anwaltskosten bei angekündigter Klagerücknahme
AG Dortmund, Beschluss vom 12.09.2014 - 426 C 1293/14
Fundstelle: AGS 2014, S. 492
Erklärt der Kläger gegenüber dem Beklagten vor Zustellung der Klage, dass die Klage irrtümlich eingereicht sei und umgehend zurückgenommen werde, sind die Kosten eines hiernach vom Beklagten beauftragten Anwalts nicht erstattungsfähig, wenn die Klage entsprechend der Ankündigung umgehend zurückgenommen wird.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RVG §§ 10, 7 Abs. 2; RVG VV Nr. 1008
Vergütungsberechnung bei mehreren Auftraggebern
AG Kerpen, Urteil vom 17.07.2014 - 102 C 93/14
Fundstelle: AGS 2014, S. 375 f.
Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so kann er seine Vergütung nur verlangen, wenn er jedem einzelnen Auftraggeber eine auf ihn lautende Rechnung über den von ihm nach § 7 Abs. 2 RVG geschuldeten Betrag übermittelt. Die Erteilung einer „Gesamtrechnung“ an alle Auftraggeber über den Gesamtbetrag genügt nicht den Anforderungen des § 10 RVG.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
BGB §§ 133, 157, 675; RVG § 34
Entgeltlichkelt der Inanspruchnahme des Anwalts; keine Hinweispflicht auf Entgeltlichkeit einer Beratung
AG Steinfurt, Urteil vom 13.02.2014 - 21 C 979/13
Fundstelle: AGS 2014, S. 379 f.
1.
Wird ein Rechtsanwalt für ein Beratungsgespräch aufgesucht, ist von einer entgeltlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts auszugehen. Eine unentgeltliche Tätigkeit darf nicht erwartet werden. Bei Durchführung einer anwaltlichen Tätigkeit sind die Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB der Verkehrssitte entsprechend grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass der Mandant für die Tätigkeit ein Entgelt schuldet.
2.
Es besteht keine Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten vor Beginn der Beratung auf deren Entgeltlichkeit und die Höhe der Vergütung ausdrücklich hinzuweisen, weil sich letztere aus dem Gesetz ergibt. Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts von Vornherein wirtschaftlich sinnlos wäre.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RVG § 14 Abs. 1; VV RVG Nrn. 3102, 3106 a.F.
Angemessener Vorschuss in Sozialsachen
AG Saarlouis, Urteil von 04.02.2014 - 28 C 1698/13
Fundstelle: AGS 2014, S. 216
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RVG § 15 Abs. 4; VV RVG Nr. 4141
Kein Wegfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr bei Wiederaufnahme des eingestellten Verfahrens
AG Tiergarten, Beschluss vom 26.02.2014 - 257 Ds 54/13
Fundstelle: RVGreport 2014, S. 232
Hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und ist dafür eine zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG angefallen, fällt diese nicht dadurch wieder weg, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufnimmt.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
§ 14 RVG
Mittelgebühr im Bußgeldverfahren
AG Saarlouis, Urt. v. 26.4.2013 - 21 C 215/13
Fundstelle: RVG Report 2013, S. 465
Die Auffassung, Verkehrsordnungswidrigkeiten seienwegen der regelmäßig relativ geringen Geldbußen,der mäßigen Bedeutung für den Betroffenen, desallgemein geringen Umfangs und ihrer Schwierigkeitgenerell in der unteren Skala aller Bußgeldverfahreneinzustufen und daher sei eine Gebühr unterhalb derMittelgebühr als angemessen festzusetzen, ist seitEinführung des RVG überholt.
Leitsatz des Verfassers des RVG Reports
BGB §§ 611, 612 Abs. 1, 675; RVG §§ 2 Abs. 2 S. 1, 14 Abs. 1
Anwaltliche Pflicht zum Hinweis auf Erstberatungsgebühr
AG Wiesbaden, Urt. v. 08.08.2012 – 91 C 582/12 (18) Fundstelle: AGS 2012, S. 453 f.
1.  Bei einem Vertrag über eine anwaltliche Erstberatung gilt nach § 612 Abs. 1 BGB eine Vergütung im Regelfall als stillschweigend vereinbart.
2.  Auf die Entgeltlichkeit der Erstberatung muss der Anwalt nur bei erkennbarer Fehlvorstellung oder wirtschaftlichen Problemen des Mandanten hinweisen.
Leitsatz der Schriftleitung AGS