RVG VV Nr. 5115
Einstellung des Verfahrens nach Durchführung eines Hauptverhandlungstermins
AG Riedlingen, Urt. v. 10.12.2018 - 1 C 170/17
Fundstelle: AGS 2/2019, S. 63
Wird das Verfahren eingestellt, nachdem mehr als drei Wochen seit dem ersten Hauptverhandlungstermin vergangen sind, entsteht die Zusätzliche Gebühr auch dann,wenn die Hauptverhandlung nicht ausdrücklich ausgesetzt worden ist.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Nr. 4141 VV RVG
Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Einstellung gem. § l53 a StPO
AG Hannover, Urt. v. 17.7.2018 - 571 C 4229/18
Fundstelle: RVGreport 12/2018, S. 458
Die Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153a StPO in der Hauptverhandlung führt nicht zur Entstehung der Zusatzgebühr nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 W RVG. Das gilt auch, wenn durch die Einstellung Fortsetzungstermine vermieden werden.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
§ 242 BGB; § 86 VVG; § 17 Abs. 2 Satz 1 ARB
Treuwidriges Verhalten einer Rechtsschutzversicherung
AG Köln, Urt. v. 4.6.2018 - 142 C 59/18
Fundstelle: RVGreport 1/2019, S. 36
Der Rechtsschutzversicherung ist es verwehrt, sich auf einen Anwaltsfehler wegen fehlender Erfolgsaussicht zu berufen, wenn sie in Kenntnis des Sach- und Streitstandes Deckungsschutz gewährt und damit einen Vertrauenstatbestand gemäß § 242 BGB geschaffen hat.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
ZPO § 788
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Inkassobüros in eigener Sache
AG Strausberg, Beschl. v. 30.5.2018 - 11 M 3021/18
Fundstelle: AGS 12/2018, S. 582
Ein Inkassobüro kann für eine Vollstreckung in eigener Sache keine Kostenerstattung verlangen.
Leitsatz der Schrifleitung der AGS
VV RVG Nr. 4102
Terminsgebühr bei Teilnahme an einer Durchsuchung mit Vernehmung
AG Bad Kreuznach, Beschluss vom 23.04.2018 - 400 Cs 1023 Js 7986/16
Fundstelle: RVGreport 2018, S. 259
Für die Teilnahme des Verteidigers an einer Durchsuchung entsteht die Vernehmungsterminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 2 VV RVG, wenn es während der Durchsuchungsmaßnahme zu einer Vernehmung des Beschuldigten i.e.S. gekommen ist.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
VV RVG Nr. 4141
Zusätzliche Gebühr bei Aussageverweigerung
AG Leipzig, Beschluss vom 11.10.2017 - 200 Os 805 Js 50086/ 15 (2)
Fundstelle: AGS 2018, S. 217 f.
Die zusätzliche Gebühr entsteht, wenn der Verteidiger dem Beschuldigten rät, keine Einlassung abzugeben und daraufhin das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt wird. Ob das Verfahren ohnehin eingestellt worden wäre, ist unerheblich.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RVG VV Nr. 2300; BGB § 249
Schadensregulierung durch Anwalt in eigener Sache
AG Köln, Urteil vom 11.12.2017- 261 C 167/17
Fundstelle: AGS 2018, S. 104
Reguliert ein Rechtsanwalt einen Verkehrsunfallschaden in eigener Sache selbst, so kann er gleichwohl die hierfür anfallende Vergütung als Schadenersatz geltend machen.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RPflG § 11 Abs. 4; RVG §§ 16 Nr. 10, 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14; RVG VV Nr. 1000
Eintritt des Erben in Rechtsstreit des Erblassers
AG Hannover, Beschluss vom 10.10.2017 - 502 C 8229/16
Fundstelle: AGS 2018, S. 8 f.
Vertritt der Anwalt zunächst den Erblasser und nach dessen Tod den Erben, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3. Dass der Anwalt beide Auftraggeber nicht zeitgleich vertreten hat, ist unerheblich.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
VV RVG Nrn. 4141, 5115
Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Rat zum Schweigen
AG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2017 – 22 C 102/17
Fundstelle: RVGreport, S. 53 f.
Der Rat des Verteidigers zum Schweigen ist ausreichende Mitwirkung i.S.d. Nrn. 4114, 5115 VV RVG.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
RVG Nr. 4141 VV
Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Mitwirkung an der Berufungsrücknahme
AG Aschaffenburg, Beschluss vom 08.08.2017 – 302 Ls 207 Js 7836/16 jug
Fundstelle: RVGreport, S. 458 f.
Angesichts der in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 4141 VV RVG normierten „Beweislastumkehr“ genügt es auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Vorschrift, wenn der Verteidiger anwaltlich versichert, es habe zwischen ihm und seiner Mandantin ein reger Briefwechsel stattgefunden, der maßgeblich für eine Berufungsrücknahme gewesen ist.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports