RVG § 14
Rahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
AG Hamburg-Harburg, Beschluss vom 03.06.2021 - 621 OWi 128/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 302 f.

In straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt gerechtfertigt.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

Nr. 1000 VV RVG
Keine erstattungsfähige Einigungsgebühr bei Ausgleich der Klageforderung gegen Klagerücknahme
AG Hannover, Urt. v. 9.9.2020 - 507 C 5202/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 46

 

 Kündigt der beklagte Haftpflichtversicherer an, dass er die Klageforderung ausgleichen werde und vereinbaren die Parteien sodann, dass der Kläger die Klage zurücknehme und der beklagte Haftpflichtversicherer die Kosten des Verfahrens trage, ohne einen eigenen Kostenantrag zu stellen, so entsteht hierdurch zwar eine Einigungsgebühr; diese ist jedoch nicht erstattungsfähig.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

§§ 45 Abs. 1, 63 Abs. 1 FamGKG; § 60 Abs. 1 S. 6 RVG
Abweichender Gegenstandswert in Sorgerechts
verfahren

AG Starnberg, Beschl. v. 10.2.2021 – 003 F 930/20
Fundstelle: AGS 2/2021, S. 89

Wird ein Anwalt in einer bereits im Jahre 2020 eingeleiteten Kindschaftssache erst nach dem 31.12.2020 beauftragt, gilt für ihn bereits der neue Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG i. H. v. 4.000,00 EUR. Dieser Wert ist auf Antrag vom Gericht im Verfahren nach § 33 RVG gesondert festzusetzen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Nr. 4141 VV RVG
Zusätzliche
Gebühr nach bestreitender Einlassung und Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO

AG Aschaffenburg, Beschl. v. 16.12.2020 – 390 AR 81/20
Fundstelle: AGS 2/2021, S. 80

1. Die Gebühr Nr. 4141 VV kann auch im Fall einer Einstellung nach § 154 StPO entstehen.
2. Rät der Verteidiger zu einer teilweise bestreitenden Einlassung und führt die zur Einstellung des Verfahrens, hat der Verteidiger daran „mitgewirkt“.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§ 14 RVG
Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren

AG Trier, Beschl. v. 8.12.2020 – 35a OWi 58/20
Fundstelle: AGS 2/2021, S. 66

Unter Geltung des RVG ist in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt der Gebührenbemessung gerechtfertigt.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§§ l Abs. 1, 2 Abs. 2, 7 BerHG; §§ 11, 24a Abs. 2 RPflG
Beratungshilfe auch nach Zustellung der Anklageschrift
AG Bad Segeberg, Beschl. v. 2.2.2020 - 18 UR II 808/19
Fundstelle: RVGreport 2020, S. 193

 

Dem Rechtsuchenden kann auf seinen Antrag Beratungshilfe in Strafsachen für Beratung auch nach Zustellung der Anklageschrift gewährt werden.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial 

 

 

RVG § 11 Abs. 7
Keine Verjährungshemmung für Rückforderungsansprüche des Auftraggebers durch eigenen Vergütungsfestsetzungsantrag
AG München, Urt. V. 8.11.2018 – 282 C 4053/18
Fundstelle: AGS 2019, S. 408

Beantragt der Auftraggeber die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG, weil er sich von einer Festsetzung Rückzahlungsansprüche verspricht, hemmt dieses Verfahren nicht den Ablauf der Verjährung seiner Rückforderungsansprüche.

Leitsatz der Schriftleitung AGS

 

 

BGB § 249; StVG § 7; VV RVG Nr. 2300
Gesonderte Angelegenheiten bei Unfallschadenregulierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
AG Weilburg, Urteil vom 06.11.2018 - 5 C 451/17
Fundstelle: AGS 2019, S. 264 f.

Wird der Anwalt einerseits vom Arbeitgeber mit der Regulierung des Sachschadens beauftragt und parallel hierzu vom Arbeitnehmer mit der Regulierung seines Personenschadens, liegen verschiedene Angelegenheiten vor, sodass der Haftpflichtversicherer des Schädigers die Anwaltsgebühren aus den einzelnen Gegenstandswerten gesondert zu ersetzen hat.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

RVG § 7, 15 Abs. 1; VV RVG Nr. 2300
Vertretung von Halter und Fahrer desselben Kfz nach einem Verkehrsunfall verschiedene Angelegenheiten
AG Lörrach, Urteil vom 18.02.2019 - 6 C 1185/18
Fundstelle: AGS 2019, S. 253 f.

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts nach einem Kfz-Unfall durch den Fahrzeughalter für die Regulierung des Sachschadens und die Beauftragung durch den Unfallverletzten hinsichtlich der erlittenen Verletzungen stellt keine einheitlich abzurechnende Angelegenheit dar. Vielmehr liegt eine Beauftragung durch zwei verschiedene Auftraggeber wegen unterschiedlicher Schäden vor. Die erteilten Aufträge betreffen nicht dieselbe Angelegenheit i. S. v. §  7 RVG.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; RVG VV Nrn. 7003 ff.
Erstattungsfähige Reisekosten bei Vertretung einer Anwaltskanzlei
AG Bonn, Beschl. v. 5.3.2019 - 112 C 15/19
Fundstelle: AGS 4/2019, S. 201

Lässt sich ein am Gerichtsort ansässiger Anwalt in eigener Sache durch einen anderen auswärtigen Anwalt vertreten, so sind die dafür anfallenden Reisekosten nachallgemeinen Grundsätzen zu erstatten. Ein Anwalt ist nicht verpflichtet, sich aus Gründen der Kostenerstattung selbst zu vertreten.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

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