VV RVG Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2, Nr. 7008; GKG-KostVerz. Nr. 9003
Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale
AG Dortmund, Beschl. v. 07.01.2009 – 736 Ds-212 Js 2312/07-336/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 113
Stellt der Anwalt seinem Auftraggeber eine von ihm gezahlte Aktenversendungspauschale in Rechnung, ist darauf Umsatzsteuer zu erheben.
Leitsatz des Einsenders des AGS
VV RVG Nr. 2300; RVG § 14 Abs. 2
2,5 Geschäftsgebühr bei Regulierung eines Verkehrsunfallschadens
AG Mannheim, Urt. v. 27.08.2008 – 14 C 138/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 99 f.
Die Berechnung einer 2,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für die Regulierung eines Verkehrsunfalls, bei dem der Geschädigte stärksten Personenschaden erlitten hat und die über einen Zeitraum von knapp 12 Monaten eine Gesamtbearbeitungszeit von 24 Std. erforderten, ist nicht unbillig.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
ZPO § 91; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300
Keine teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel
AG Saarbrücken, Beschl. v. 04.04.2008 – 37 C 1209/06
Fundstelle: AGS 2008, S. 365 f.
Für die Anrechnung der Geschäftsgebühr ist es ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr auf materiell-rechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten oder ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist. Eine teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr scheidet jedoch grundsätzlich dann aus, wenn die außergerichtliche Geschäftsgebühr nicht bei demjenigen Rechtsanwalt angefallen ist, welcher die Verfahrensgebühr in Ansatz bringen möchte. Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine Umgehung der Anrechnungsvorschrift festzustellen ist.4
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
BGB §§ 611, 628 Abs. 1 S. 2; RVG § 34 I 2
Zahlungsanspruch eines Rechtsanwalts aus Mediationsvertrag
AG Lübeck, Urt. v. 29.09.2006 – 24 C 1853/06
Fundstelle: NJW 2008, S. 3789 ff.
1. Die Sorgfaltspflicht eines eine Partei vertretenden Rechtsanwalts, eine zutreffende Berechnung eines Unterhaltsanspruchs vorzunehmen, treffen einen Rechtsanwalt, der als Mediator tätig wird, nicht in gleicher Weise.1
2. Ein bestimmtes Ergebnis ist aus einem Mediationsvertrag nicht geschuldet.1
1 Leitsatz der Redaktion der NJW
Überdurchschnittliche Schwierigkeit einer Unfallregulierung
AG Lübeck, Urt. v. 12.09.2005 – 24 C 3901/04 Fundstelle: NJW 2006, S. 182 Ergibt sich während der Reparatur einer Überschreitung des Wiederbeschaffungswerts durch die Reparaturkosten, so ist die Prüfung der damit verbundenen Rechtsfragen als überdurchschnittlich zu bewerten.