ZPO §§ 91, 104
Mehrkosten durch Anwaltswechsel nach Änderung des Gebührenrechts

OLG Celle Beschluss vom 19.6.2023 - 2 W 75/23
Fundstelle: NJW 2023, S. 2354

Auch wenn nur die Kosten des zweiten von zwei hintereinander mandatierten Rechtsanwälten zur Festsetzung angemeldet werden, ist zu prüfen, ob es sich um nicht notwendige (vermeidbare) Mehrkosten handelt.

Leitsatz des Autors der NJW

 

Festsetzung des Gegenstandswerts einer Terminsgebühr
OLG Celle Beschluss vom 23.2.2023 – 24 W 2/23 = BeckRS 2023, 2677
Fundstelle: NJW-Spezial 2023, S. 315

Die Frage, nach welchem Gegenstandswert eine Terminsgebühr zu berechnen ist, ist nicht im Verfahren der Streitwertfestsetzung zu klären, sondern im gesonderten Verfahren auf Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BerHG § 8; RVG § 55
Notwendigkeit des Original-Berechtigungsscheins
OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.04.2022 - 12 W 25/22
Fundstelle: AGS 2022, S. 282 ff.

  1. Wird eine Beratungshilfevergütung elektronisch eingereicht, ist die Vorlage des Original-Berechtigungsscheines in Papierform nicht mehr notwendig.
  1. Es genügt, wenn bei der elektronischen Einreichung der Berechtigungsschein eingescannt, das Original aber vom Rechtsanwalt entwertet und dies anwaltlich versichert wird.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG
Gebühren des als Terminsvertreters des Pflichtverteidigers beigeordneten Rechtsanwalts

OLG Jena, Beschl. v. 14.4.2021 - (S) AR 62/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 394

Dem wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin beigeordneten Verteidiger steht als Vergütung für seine Tätigkeit als sogenannter „Terminsvertreter" nicht nur die Terminsgebühr zu, sondern auch die Grundgebühr und die entsprechende Verfahrensgebühr.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

34 RVG; Vorbem. 2.3 Abs. 3, Nr. 2300 VV RVG; §§ 1835 Abs. 3, 1836 BGB; § 277 FamFG
Prüfung eines Vertrags durch einen als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalt

OLG Bremen, Beschl. v. 21.10.2020 - 5 W 14/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 357

  1. Die Vergütung eines als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalts für die Prüfung und Erteilung der Zustimmung bezüglich eines vom Nachlasspfleger für die unbekannten Erben geschlossenen Grundstückskaufvertrags richtet sich im Regelfall nach dem RVG.
  2. Bei der Prüfung und Erteilung der Zustimmung handelt es sich um eine Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags i.S.v. Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV, so dass eine Gebühr gem. Nr. 2300 VV und nicht nur eine Beratungsgebühr gem. § 34 RVG entsteht.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

§ 198 GVG
Entschädigung wegen unangemessen langer Dauer der Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren

OLG Hamm, Urt. v. 8.9.2021 - 11 EK 11/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 570

Das beim Amtsgericht zu führende Verfahren zur Festsetzung erstinstanzlicher Pflichtverteidigerkosten kann eine i.S.v. § 198 GVG unangemessen lange Verfahrensdauer haben, wenn es vom zuständigen Urkundsbeamten grundsätzlich so betrieben wird, dass die Vergütungsfestsetzung bis zur Rücksendung der Akten aus der Rechtsmittelinstanz nicht abschließend bearbeitet wird, und während der Dauer der Aktenversendung auch eine Anfrage beim Rechtsmittelgericht unterbleibt, um die Akten für den kurzen Bearbeitungszeitraum einer Vergütungsfestsetzung zurück zu erlangen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

VV RVG Abs. 1, 4 der Anm. zu Nr.1000, Nr. 3104; GNotKG § 125
Keine Einigungsgebühr im Notarkostenverfahren; Voraussetzungen für den Anfall der Terminsgebühr
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2021 - 6 W 25/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 118 ff.

  1. Eine Vereinbarung über die Höhe der notariellen Gebühren ist grundsätzlich unzulässig. Deshalb kann eine solche Vereinbarung keine Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 ff. VV auslösen.
  1. Die schriftliche Stellungnahme zu einem über das Gericht schriftlich unterbreitetem Vergleichsvorschlag löst keine Terminsgebühr aus.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 91 Abs. 1 ZPO
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags
OLG Köln, Beschluss vom 21.07.2021 - 17 W 51/20
Fundstelle: AGS 2022, S. 269 f.

  1. Ist der Kläger ohne die Einholung eines Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag oder zur Bezifferung der Klageforderung nicht in der Lage, sind die hierdurch angefallenen Privatgutachtenkosten erstattungsfähig.

  2. Dies gilt in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags auch dann, wenn der klagende Versicherungsnehmer die Möglichkeit gehabt hätte, gegen die Versicherung im Wege einer Stufenklage vorzugehen. Denn auch in einem solchen Fall hätte der Kläger die im Zuge der Auskunft erteilten Angaben der Versicherung unter Hinzuziehung eines Privatgutachters einer Plausibilitätsprüfung unterziehen können.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

StPO §§ 143 Abs. 1, 170 Abs. 2
Neue Pflichtverteidigerbestellung nach „Wiederaufnahme“ des Verfahrens
OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2021 – 5 StS 2/2021
Fundstelle: AGS 2021, S. 331 f.

Wird das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, endet gem. § 143 Abs. 1 StPO die bisherige Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

RVG § 14 Abs. 2; BGB §§ 826, 31, 249, 288
Kein obligatorisches Kammergutachten im Schadensersatzprozess
OLG Frankfurt, Urt. v. 24.9.2020 - 26 U 69/19
Fundstelle: AGS 2020, S. 561

 

Mit dem in § 14 Abs. 2 S. 1 RVG verwendeten Begriff des Rechtsstreits ist lediglich der Gebührenprozess zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber gemeint, nicht aber der Rechtsstreit zwischen dem Auftraggeber des Rechtsanwalts und einem Dritten, der zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist. 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

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