§ 670, 675 BGB; §§ 91 Abs. 1 S. 1, 104 ZPO; § 5 RVG; Nr.3401, Vorbem. 7 Abs.1 S. 1 VV RVG
Beauftragung eines Terminsvertreters im Namen des Anwalts
BGH, Beschl. v. 9.5.2023 - VIII ZB 53/21
Fundstelle: AGS 2023, S. 315

  1. Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (hier: 0,65-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV) fallen für einen Terminsvertreter nur an, wenn dieser von der Prozesspartei selbst oder in deren Namen durch den Prozessbevollmächtigten (Hauptbevollmächtigten) be-auftragt worden ist, nicht hingegen, wenn letzterer im eigenen Namen den Auftrag zur Terminsvertretung erteilt hat (Anschluss an BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 122/ 98, NJW 2001, 753 unter II. 2. b) [zu § 53 BRAGO] AGS 2001, 51; Beschl. v. 13.7.2011 - IV ZB 8/11, VersR 2012, 737 Rn 8 = AGS 2011, 568).

  2. Bei einer Beauftragung des Terminsvertreters durch den Hauptbevollmächtigten im eigenen Namen sind die Kosten des Terminsvertreters auch nicht als Auslagen des Hauptbevollmächtigten i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 1 5.2 VV i.V.m. §§ 675, 670 BGB erstattungsfähig.

 Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG §§ 18 Abs. 1 Nr. 16, 25 Abs. 1 Nr. 4, 33 Abs. 1; ZPO §§ 802f, 802g
Gegenstandswert im Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft
BGH, Beschluss vom 18.11.2022 - I ZB 9/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 35 ff.

  1. Im Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Betrag, der einschließlich der Nebenforderungen aus dem Vollstreckungstitel noch geschuldet wird.

  2. Zu den Nebenforderungen zählen auch Zinsen und Kosten.

  3. Der Gegenstandswert beträgt jedoch höchstens 2.000,00 EUR.


Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BGB §§ 280, 675 I; VVG § 86 I 1
Kostenschaden des Mandanten trotz Deckungszusage des Versicherers
BGH Urteil vom 29.9.2022 - IX ZR 204/21
Fundstelle: NJW 2023, S. 449 ff.


Der Deckungsanspruch gegen seinen Rechtsschutzversicherer schließt die Annahme eines (Kosten-)Schadens des Mandanten in Folge einer Beratungspflichtverletzung des Rechtsanwalts auch dann nicht aus, wenn der Mandant nur einen Auftrag unter der Bedingung einer Deckungszusage erteilt.


Leitsatz der Redaktion der NJW

StPO § 404 Abs. 5 S. 1 StPO; ZPO §§ 117, 119 Abs. 1 S. 1
PKH-Antrag ohne Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - 3 StR 55/22
Fundstelle: AGS 2022, S. 322

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe löst keine Verpflichtung des
(Revisions-)Gerichts aus, die - aktuellen - wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermitteln.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§ 1 Abs. 3, 33 Abs. 1 und Abs. 8 S. 1 RVG; §§ 132 Abs. 4, 139 Abs. 1 GVG
Zuständigkeit für Festsetzung des Gegenstandswerts beim BGH

BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschl. v. 9.8.2021 - GSZ 1/20
Fundstelle AGS 2021, S. 471

Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit ist nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG auch beim BGH nach § 33 Abs. 8 S. 1 HS 1 RVG durch den Einzelrichter zu entscheiden.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

§ 829 Abs. 1, 835 Abs. l, 788 Abs. 1 S. 1 ZPO
Mitvollstreckung von Zustellungsauslagen für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

BGH, Urt. v. 10.6.2021 - IX ZR 90/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 477


  1. Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner.

 

  1. Die Beitreibung von Vollstreckungskosten nach § 788 Abs. 1 S. 1 HS 2 ZPO ermöglicht dem Gläubiger eine verfahrensrechtlich zweckmäßige, kostensparende Mitvollstreckung auch der Kosten des laufenden Pfändungsverfahrens und trägt damit den Grundgedanken des Zwangsvollstreckungsrechts Rechnung, wonach die Kostenfrage in der Zwangsvollstreckung schnell und unkompliziert abgewickelt werden soll. Die Mitvollstreckung der Vollstreckungskosten gewährleistet ferner, dass der Gläubiger mit nur einem Titel neben der Hauptsacheforderung auch die im laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren anfallenden Kosten in einem sofortigen Zugriff beitreiben kann.


Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO §§ 114 Abs. 1, 115, 118 Abs. 2
Bezug und Nachweis eines äußerst geringen Gehaltsbetrages aus einer Rente im PKH-Bewilligungsverfahren
BGH, Beschluss vom 27.07.2021 - XI ZA 1/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 32 f.

Gibt die Antragstellerin in einem Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an, dass sie zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts eine lediglich nur äußerst geringfügige Rente erhält, so hat sie darzulegen und glaubhaft zu machen, wie sie damit ihren Lebensunterhalt finanziert, ggfs. sind darüber hinaus gewährte freiwillige Leistungen Dritter etwa auch mittels eidesstattlicher Versiche­rungen nachzuweisen. Kommt die Antragstellerin ihrer Verpflichtung zur Aufklärung nicht, nur unvollständig oder widersprüchlich nach, ist ihr Begehren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtsmissbräuchlich und daher abzulehnen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§ 2 Abs. 2 S. 2, S. 3 InsVV
Erhöhung der Mindestvergütung im Insolvenzverfahren
BGH, Beschl. v. 22.7.2021 - IX ZB 4/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 573

  1. Die Erhöhung der Mindestvergütung wegen einer hohen Zahl an Gläubigern kennt keine Gläubigerobergrenze.
  2. Die Erhöhung findet allerdings nur im Rahmen der Verfahren natürlicher Personen Anwendung.
  3. Bei juristischen Personen kommt statt der Erhöhung lediglich eine Berücksichtigung mittels Zuschlag in Betracht.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial 

 

§ 86 VVG; § 17 Abs. 9 ARB 2010; 55 670, 675 BGB; Nr. 1211 GKG KV; § 29 KostVfG
Kein Quotenvorrecht an nicht verbrauchten Gerichtskosten
BGH, Urt. v. 10.6.2021 - IX ZR 76/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 521

  1. Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die Gerichtskasse nicht verbrauchte Gerichtskosten an den Rechtsanwalt, geht der Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen Geschäftsbesorgung erlangt, insoweit auf den Rechtsschutzversicherer über.
  2. Für Erstattungsansprüche aufgrund überzahlter Gerichtskosten besteht in der Rechtsschutzversicherung kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

RVG § 34 Abs. 1; RVG VV Vorb. 2.3 Abs. 3, Nr. 2300
Beratungsgebühr für Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments
BGH, Urteil vom 15.04.2021 – IX ZR 143/20
Fundstelle: NJW 2021, S. 1680 f.

Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind.

Leitsatz des Gerichts

 

 

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