ZPO §§ 3, 6; EGZPO § 26 Nr. 8

Streitwert einer Klage auf Einwilligung in die Löschung einer Grundschuld

BGH, Beschluss vom 16.02.2017 - V ZR 165/16

Fundstelle: AGS 2017, S. 333 f.

 

 

Der Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld bemisst sich grundsätzlich auch dann nach dem eingetragenen Nennwert, wenn die Grundschuld nicht mehr valutiert.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

ZPO §91 Abs. 1 S. 1

Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten

BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - VII ZB 18/14

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 182 ff.

 

 

Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes, privates Sachverständigengutachten ist nicht deshalb gegeben, weil einem solchen privaten Gutachten

im Rahmen des Rechtsstreits ein höheres Gewicht zukäme als sonstigem Parteivortrag.

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 u. S. 5

Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf einheitliche Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 28.02.2017 - I ZB 55/16

Fundstelle: AGS 2017, S. 170 ff.

 

 

1.     Fällt die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts mehrfach an und werden die vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren verfolgt, so dass die Verfahrensgebühr nur einmal anfällt, sind alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.

 

2.     Dass dem Anwalt dadurch weniger als eine 0,55-Verfahrensgebühr verbleibt oder diese ganz untergeht, ist hinzunehmen.

 

3.     Die Anrechnung ist allerdings auf die Höhe der Verfahrensgebühr beschränkt, auf die angerechnet wird.

 

Leitsätze des Schriftleitung der AGS

 

RVG VV Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG; ZPO §31 Abs. 3 ZPO

Terminsgebühr auch ohne Antrag auf Versäumnisurteil

BGH, Beschluss vom 24.1.2017 - VI ZB 21/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 140 ff.

 

 

Die Gebühr nach Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 W RVG entsteht auch dann, wenn die Entscheidung nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne einen entsprechenden (Prozess-)Antrag des Klägers ergeht.

 

 

Leitsatz des Gerichts

 

ZPO §§3, 5, 9; GKG § 39

Streitwert bei Streit über Krankentagegeldversicherung

BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - IV ZR 477/15

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 112 f.

 

 

1.     Bei einem Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum ist der Streitwert regelmäßig ausgehend von der vom Versicherer geschuldeten Leistung unter Zugrundelegung einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegeldes, ggf. abzüglich eines Feststellungsabschlags, zu ermitteln. Die Vorschrift des § 9 ZPO ist insoweit nicht anzuwenden.

 

2.     Trifft ein solches Leistungs- oder Feststellungsbegehren mit einem Antrag auf Feststellung eines fortbestehenden Vertragsverhältnisses zusammen, so ist letzterer für die Wertaddition nur in Höhe von 20 % des vereinbarten Krankentagegeldes für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

ZPO §§ 91 Abs. 1, 103, 104; VVG § 86

Berücksichtigung von Kosten einer nicht am Prozess beteiligten Haftpflichtversicherung im Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 25.10.2016 - VI ZB 8/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 66 ff.

 

 

Der Geltendmachung der für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters angefallenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren steht nicht entgegen, dass die entsprechenden Aufwendungen nicht von der Partei selbst, sondern von einem hinter der Partei stehenden (im Streitfall: Haftpflicht-)Versicherer getragen wurden.

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG §§ 3 a Abs. 1, 4 b; BGB §§ 305 ff., 414

Formerfordernisse eines Schuldbeitritts zur Vergütungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 12.05.2016 - IX ZR 208/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 332 f.

 

 

Die Formerfordernisse des § 3 a Abs. 1 RVG gelten grundsätzlich auch für einen Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung. Ihre Reichweite wird bestimmt durch den Zweck, dem Beitretenden deutlich zu machen, dass er nicht nur der gesetzlichen Vergütungsschuld des Mandanten beitritt, sondern der davon abweichenden, vertraglich vereinbarten Vergütung.

 

Leitsatz des Gerichts

 

FamFG § 78; ZPO § 114 Abs. 2; BGB § 1684

Keine Mutwilligkeit, wenn Rechtswahrnehmung durch vorangegangene Straftat veranlasst

BGH, Beschluss vom 13.04.2016 - XII ZB 238/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 352 ff.

 

 

Allein der Umstand, dass der Antragsteller durch eine Straftat die Ursache für ein späteres gerichtliches Verfahren gesetzt hat, für dessen Durchführung er um Verfahrenskostenhilfe nachsucht, lässt seine Rechtsverfolgung nicht als mutwillig erscheinen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2

Vertretung zweier Beklagter im Rechtsstreit wegen unterschiedlicher Forderungen eine gebührenrechtliche Angelegenheit

BGH, Beschluss vom 24.03.2016 - III ZB 116/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 215 ff.

 

 

Macht der Kläger unterschiedliche Ansprüche gegen zwei Beklagte von vornherein zum Gegenstand eines Klageverfahrens und lehnt das Gericht eine Trennung wegen des zwischen den verschiedenen Gegenständen bejahten Zusammenhangs ab, liegt nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit vor.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

ZPO §§ 101, 98

Kosten der Nebenintervention bei Vergleich der Hauptparteien

BGH, Beschluss vom 04.02.2016 - IX ZB 28/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 246 ff.

 

Regelt ein Vergleich, dem der Nebenintervenient ausdrücklich zugestimmt hat, nur die Verteilung der Kosten des Rechtsstreits zwischen den Parteien des Rechtsstreits, ohne die Kosten der Nebenintervention zu erwähnen, schließt dies regelmäßig einen prozessualen Kastenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten aus.

 

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