FamFG §§ 78, 172
Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antragsteller und die weiteren Beteiligten in Abstammungsverfahren
BGH, Beschluss vom 27.01.2016 – XII ZB 639/14
Fundstelle: AGS 2016, S. 241 ff .
Wegen der besonderen Schwierigkeit des Abstammungsverfahrens ist im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nicht nur hinsichtlich des Antragstellers, sondern auch für die weiteren Beteiligten regelmäßig eine Anwaltsbeiordnung geboten (Fortführung von Senatsbeschl. v. 13.6.2012 - XII ZB 218/11, FamRZ 2012, 1290 [= AGS 2012, 475]).
Leitsatz der Schritleitung der AGS