FamFG §§ 78, 172

Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antragsteller und die weiteren Beteiligten in Abstammungsverfahren

BGH, Beschluss vom 27.01.2016 – XII ZB 639/14

Fundstelle: AGS 2016, S. 241 ff .

 

 

Wegen der besonderen Schwierigkeit des Abstammungsverfahrens ist im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nicht nur hinsichtlich des Antragstellers, sondern auch für die weiteren Beteiligten regelmäßig eine Anwaltsbeiordnung geboten (Fortführung von Senatsbeschl. v. 13.6.2012 - XII ZB 218/11, FamRZ 2012, 1290 [= AGS 2012, 475]).

 

Leitsatz der Schritleitung der AGS

 

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 8

Unvereinbare Tätigkeit als Geschäftsführer einer Immobiliengesellschaft

BGH, Urteil vom 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 35/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 351

 

 

Interessenkollisionen mit dem Anwaltsberuf liegen vor allem dann nahe, wenn ein kaufmännischer Beruf die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 RVG; §45 Abs. 1 S. 3 GKG

Vertretung des Klägers und des Drittwiderbeklagten im Anlageprozess eine gebührenrechtliche Angelegenheit

BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - III ZB 61/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 94 f.

 

 

Vertritt der Prozessbevollmächtigte einen Zessionar, der aus abgetretenem Recht Schadensersatz wegen einer Beteiligung von einem Anlageberater begehrt, und in demselben Rechtsstreit auch den Zedenten, der vom Anlageberater im Wege der Drittwiderklage auf Feststellung in Anspruch genommen wird, dass ihm im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung keine Ansprüche zustehen, handelt es sich um dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG §§ 3 a Abs. 1 S. 4, 34 Abs. 1 S. 1

Deutliches Absetzen anderweitiger Vereinbarungen

BGH, Urteil vom 03.12.2015 - IX ZR 40/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 56 ff.

 

 

1.    Eine formfreie Gebührenvereinbarung für eine außergerichtliche Beratung liegt nur vor, wenn sich den Abreden der Parteien entnehmen lässt, dass oder in welchem Umfang die vereinbarte Vergütung ausschließlich Leistungen nach § 34 RVG umfasst.

 

2.    Eine Vergütungsvereinbarung ist von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung abgesetzt, wenn der Vertrag die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Abschnitt oder Paragraphen regelt. Deutlich ist dieses Absetzen, wenn die Vergütungsvereinbarung optisch eindeutig von den anderen im Vertragstext enthaltenen Bestimmungen - mit Ausnahme der Auftragserteilung - abgegrenzt ist.

 

Leitsatz der Schriftleitung des AGS

 

ZPO §§ 8, 9, 511 Abs. 2 Nr. 1

Zur Bemessung des Beschwerdewerts bei einer Verurteilung zur Räumung und Herausgabe eines Kleingartens

BGH, Beschluss vom 26.11.2015 - III ZB 84/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 188 f.

 

 

1.    Der Wert einer Klage auf Räumung und Herausgabe eines Kleingartens bemisst sich nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der vereinbarten Pacht.2

 

2.    Die Werte einer Klage auf Feststellung des Fortbestands des Pachtverhältnisses und eine Widerklage auf Räumung und Herausgabe sind nicht zusammenzurechnen.2

 

3.    Nimmt das Gericht irrtümlich an, der Anspruch auf Beseitigung von Bäumen sei mit dem Räumungs- und Herausgabeanspruch abgegolten, wirkt sich dies nicht werterhöhend aus.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG § 15 Abs. 2

Verschiedene Angelegenheiten bei Verfolgung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen

BGH, Urteil vom 17.11.2015 - VI ZR 492/14

Fundstelle: AGS 2016, S. 114 ff.

 

 

Bei der Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen liegt regelmäßig nicht dieselbe Angelegenheit i. S. d. § 15 Abs. 2 RVG vor.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BRAO § 122 Abs. 2 S. 2

Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung

AnwGH Berlin, Beschluss vom 12.2.2016 - II AGH 11/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 287

 

 

Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 122 II BRAO setzt voraus, dass er eine geschlossene, aus sich heraus verständliche Sachdarstellung enthält.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BGB §§ 812 Abs. 1 S. 1, 242; RVG §§ 3 a Abs. 1 S. 1, 4b

Rückforderung bei Zahlung aufgrund unverbindlicher Vergütungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 22.10.2015 - IX ZR 100/13

Fundstelle: AGS 2015, S. 557ff.

1.

Hat der Mandant aufgrund einer nach § 4 b RVG unverbindlichen Vergütungsvereinbarung gezahlt, so kann er den über die gesetzliche Vergütung hinaus gezahlten Betrag nach Bereicherungsrecht zurückverlangen.

2.

Die Rückforderung ist nach§ 814 BGB nur dann ausgeschlossen, wenn der Mandant wusste, dass er auf eine unverbindliche Forderung gezahlt hat und er insoweit nicht zur Zahlung verpflichtet war.

3.

Ein Ausschluss des Rückforderungsanspruchs nach Treu und Glauben kommt nur dann in Betracht, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen.

Leitsätze der Schriftleitung der AGS

BGB §§ 280 Abs. 2, 286; RVG VV a. F. Nr. 2300, 2302

Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten bei einfach gelagertem Fall

BGH, Urteil vom 17.09.2015- IX ZR 280/14

Fundstelle: NJW 2015, S. 3793 ff.

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichenVertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden.

Leitsatz des Gerichts

BGB §§ 249 ff.; ZPO §§ 280 Abs. 1, 287; RVG § 3a

Erstattungsfähige vorprozessuale Anwaltskosten in Form anwaltlichen Zeithonorars

BGH, Urteil vom 16.01.2015 – IX ZR 197/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 384 f.

 

Vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten in Form anwaltlichen Zeithonorars können als Schaden grds. bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet verlangt werden, weitergehende Kosten nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn der Geschädigte dies nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für erforderlich und zweckmäßig halten durfte, wofür er darlegungspflichtig ist.

Leitsatz des Gerichts

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