ZPO § 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1

Vertretung einer wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers verklagten Rechtsanwaltsgesellschaft durch einen anderen Anwalt als den der mitverklagten beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälte

BGH, Beschl. v. 16.5.2013 - IX ZB 152/11 Fundstelle: AGS 2014, S. 45 ff.

Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grundsätzlich die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen verlangen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BGB §§ 123 Abs. 1, 311 Abs. 2, 675 Abs. 1

Widerrechtliche Drohung mit Mandatsniederlegung

BGH, Urt. v. 7.2.2013 – IX ZR 138/11 Fundstelle: AGS 2013, S. 317 ff.

Veranlasst der Rechtsanwalt den persönlich nicht haftenden Gesellschafter seiner Mandantin erstmals unmittelbar vor einem anberaumten Gerichtstermin mit dem Hinweis, anderenfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer Haftungsübernahme, kann hierin eine widerrechtliche Drohung liegen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§ 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO

Erstattungsfähigkeit gesonderter Anwaltskosten einer amerikanischen Anwaltsgesellschaft und der Anwälte ihrer deutschen Niederlassung im Haftpflichtprozess

BGH, Beschl. v. 16.5.2013 – IX ZB 152/11 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 356 ff.

Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grundsätzlich die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen verlangen.

Leitsatz des Gerichts

ZPO § 91; RVG § 15

Eine Angelegenheit bei Verhandlung mit mehreren Kaufinteressenten

BGH, Beschl. v. 6.6.2013 – IX ZR 312/12; OLG Hamm, Beschl. v. 15.11.2012 – 28 U 32/12 Fundstelle: AGS 2013, S. 321 ff.,323 f.

Wird der Anwalt von den Erben pauschal mit der Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH beauftragt, liegt auch dann nur eine Angelegenheit vor, wenn der Anwalt mit mehreren Kaufinteressenten verhandelt.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BGB §§ 134, 398, 402

Zulässigkeit der Abtretung der Betreuervergütung

BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 357/11 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 407 f.

Die Abtretung des Anspruchs auf Betreuervergütung durch einen zum Betreuer bestellten Rechtsanwalt an eine anwaltliche Verrechnungsstelle verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot, auch wenn sie ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

GKG KostVerz. Nr. 3111, 3130; StGB § 55 Abs. 1

Gerichtskosten für das Revisionsverfahren bei Einbeziehung der Verurteilung eines anderen Verfahrens

Nr. 3111, 3130 GKG KostVerz; § 55 Abs. 1 StGB

BGH, Beschl. v. 13.6.2013 – 1 StR 592/12

Wird aufgrund des § 55 Abs. 1 StGB in einem Verfahren eine Gesamtstrafe gebildet, bemisst sich die Gebühr für dieses Verfahren nach dem Maß der Strafe, um das die Gesamtstrafe die früher erkannte Strafe übersteigt. Dies gilt auch im Revisionsverfahren.

Leitsatz des Verfassers des RVG Reports

Fundstelle: RVGreport 2013, S. 366 f.

RVG VV Nrn. 2300, 2302

Erstattung vorgerichtlicher Geschäftsgebühr

BGH, Urt. v. 26.02.2013 – XI ZR 345/10 Fundstelle: AGS 2013, S. 252 f.

Die Erstattung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr kommt nur dann in Betracht, wenn eine vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts auch notwendig war. Daran kann es fehlen, wenn bereits feststeht, dass der Schuldner freiwillig nicht erfüllen wird. Ob lediglich eine Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben angefallen ist, richtet sich nicht nach dem Erscheinungsbild des Aufforderungsschreibens, sondern nach dem erteilten Auftrag.

Leitsatz der Schriftleitung AGS

ZPO § 91; RVG VV Nr. 3500

Kostenerstattung auch bei nur fristwahrendem Rechtsmittel

BGH, Beschl. v. 28.02.2013 – V ZB 132/12 Fundstelle: AGS 2013, S. 251 f.

Wird eine Beschwerde ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und gleichzeitig der Gegner gebeten, sich im Beschwerdeverfahren noch nicht zu bestellen, so ist die volle Verfahrensgebühr auf Seiten des Beschwerdegegners erstattungsfähig, wenn er dennoch seinen Anwalt im Beschwerdeverfahren beauftragt und die Beschwerde dann noch innerhalb der Beschwerdefrist zurückgenommen wird.

Leitsatz der Schriftleitung AGS

RVG § 14 Abs. 1 S. 1; VV RVG Anm. zu Nr. 2300

Toleranzgrenze und Schwellengebühr

BGH, Urt. v. 05.02.2013- VI ZR 195/12 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 185 f.

  1. Der Rechtsanwalt kann eine höhere Geschäftsgebühr über die Schwellengebühr von 1,3 hinaus nur dann fordern, wenn seine Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.

  2. Ob dies der Fall war, ist der gerichtlichen Überprüfung nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu seiner Überschreitung von 20 % entzogen.


    Leitsatz des Verfassers des RVG Reports

RVG § 15 Abs. 2 S. 1; VV RVG Nr. 7002

Ordnungswidrigkeitenverfahren vor der Verwaltungsbehörde und vor dem Amtsgericht eine Angelegenheit

BGH, Urt. v. 19.12.2012 – IV ZR 186/11 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 105 ff.

 

Bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren vor der Verwaltungsbehörde und vor dem Amtsgericht handelt es sich um dieselbe Angelegenheit i. S. v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG, so dass ein Rechtsanwalt die Telekommunikationspauschale (Nr. 7002 VV RVG) nur einmal fordern kann.

Leitsatz des Gerichts

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