RVG § 33
Gegenstandwert einer durchgeführten Nebenintervention
BGH, Beschl. v. 11.12.2012 – II ZR 233/09 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 114 f.
Der Streitwert und damit der Gegenstandswert einer durchgeführten Nebenintervention stimmt mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei.
Leitsatz des Verfassers des RVG Reports