InsO § 60, BRAO §§ 3, 51 VI 2
Haftpflichtversicherung des als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts
VGH München, Beschluss vom 31.1.2018 - 21 C 17.1686
Fundstelle: NJW 36/2018, S. 2658 ff.
1. Ein Auskunftsanspruch nach § 51 VI 2 BRAO steht nur demjenigen zu, der mit dem Rechtsanwalt in einem Mandatsverhältnis gestanden hat.
2. Wird ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter tätig, besteht insoweit kein an die Rechtsanwaltskammer gerichteter Auskunftsanspruch nach § 51 VI 2 BRAO.
Leitsatz der Redaktion der NJW
GG Art. 12 Abs. 1; KWG § 44 c Abs. 1 S. 1; BRAO § 43 a Abs. 2; BORA § 2
Anwaltliche Verschwiegenheit gegenüber der BaFin
BVerwG, Urt. v. 13.12.2011 – 8 C 24/10 (VGH Kassel) Fundstelle: NJW 2012, S. 1241
Wirksamwerden der Mandatskündigung oder –niederlegung
VGH Mannheim, B. v. 14.06.2004 – A 12 S 633/04 Eine Mandatskündigung oder Mandatsniederlegung wird dem Gericht und den anderen Prozessbeteiligten gegenüber erst mit der Anzeige gegenüber dem Gericht wirksam. Hat ein bevollmächtigter Rechtsanwalt die Beendigung des Mandats dem Gericht nicht an-gezeigt und das Empfangsbekenntnis über das ihm zugestellte Urteil unterzeichnet, hat er dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb der in Lauf gesetzten Frist ein etwa beabsich-tigtes Rechtsmittel eingelegt wird (wie BVerwG, NJW 1980, 2269).
VGH Mannheim, B. v. 14.06.2004 – A 12 S 633/04
Fundstelle: NJW 2004, S. 2916