Pflicht zur Nutzung des beA auch für Mehrbänder
FGO § 52 d
Pflicht zur Nutzung des beA auch für Mehrbänder
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2022 - 8 V 8020/22
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 350 f.
Ein Anwalt ist seit dem 01.01.2022 auch dann verpflichtet, einen Antrag auf finanzgerichtliche Aussetzung der Vollziehung als elektronisches Dokument zu übermitteln, wenn er zusätzlich als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugelassen ist.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial