§ 7 Abs. 1 S. 2 BORA
Unzulässige Bezeichnung als Experte und Spezialist
AnwG Frankfurt a. M., Beschluss vom 9.1.2020 -IV AG 27/19 = BeckRS 2020, 4016
Fundstelle: NJW-Spezial, 2020, S. 223

Die Verwendung der Begriffe „Experte" und „Spezialist" als qualifizierende Zusätze gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 BORA setzen mindestens voraus, dass ein Anwalt Kenntnisse aufweist, die denen eines Fachanwalts entsprechen.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

§§ 43 BRAO i. V. m. 12 BORA
Umgehung des Gegenanwalts mit privatem Briefbogen
AnwG Köln, Beschluss vom 16.8.2019 - 3 AnwG 15/19 R = BeckRS 2019,20061
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 607

Ein Anwalt verstößt auch dann gegen das Umgehungsverbot, wenn er nicht den Kanzleibriefbogen für die direkte Korrespondenz mit der anwaltlich vertretenen Gegenseite verwendet, sondern einen privaten Briefbogen, auf dem er ausdrücklich seine Berufsbezeichnung verwendet.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

BRAO §§ 43, 43 b; BDSG §§ 4, 28

Datenschutzverletzung bei Schreiben an Nichtmandanten als Berufsrechtsverstoß

AnwG Berlin, Beschluss vom 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16

Fundstelle: NJW 2018, S. 2421 ff.

 

An sich zulässige anwaltliche Werbeschreiben an Nicht-Mandanten stellen einen Berufsrechtsverstoß im Sinne des § 43 BRAO dar, wenn die Daten der Beworbenen in datenrechtlich unzulässiger Weise aus einer nicht frei zugänglichen Quelle (hier: Insolvenzakte) stammen und keine Einwilligung der Betroffenen vorliegt.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

BRAO § 43; BDSG §§ 4, 28

Verstoß gegen Datenschutzrecht als Berufsrechtsverletzung

AnwG Berlin, Beschluss vom 05.03.2018 – 1 AnwG 34/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 414 f.

 

 

 

Die Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern umfasst auch die Prüfung datenschutzrechtlicher Tatbestände.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

RVG § 3 a; BRAO § 43

Mündliche Vergütungsvereinbarung als berufsrechtlicher Verstoß

AnwG Hamm, Beschluss vom 11.05.2017 - AnwG Hamm 52/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 199

 

Der nur mündliche Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten stellt keinen mit dem Berufsrecht zu ahndenden Verstoß gem. § 43 BRAO dar.

 

Leitfaden des Verfassers des RVGreports

 

BRAO §§ 43, BORA 7 Abs. 2

Unzulässiger Spezialisierungshinweis

AnwG Köln, Beschluss vom 08.01.2018 – 4 AnwG 40/17 R

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 287

 

Auch wenn der Internetauftritt einer Kanzlei von dem Inhaber allein verantwortet wird, ist ein angestellter Anwalt verpflichtet, seinen Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, wenn dieser unerlaubt für ihn wirbt.

 

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

 

BRAO § 46 Abs. 2 - 5

Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin für Referentin für Rechtspolitik

AnwGH Hessen, Urteil vom 08.05.2017 - 1 AGH 14/16

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 511

Die reine Erstellung von Rechtsgutachten, die sich nicht auf einen konkreten Streitfall beziehen, ist nicht als anwaltliche Tätigkeit anzusehen.


Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BORA § 12 Abs. 1

Verstoß gegen das Umgehungsverbot bei Tätigkeit in eigener Sache

AnwG Frankfurt a. M., Beschluss vom 11.05.2017 - IV AG 72/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 478 f.

Ein Verstoß gegen § 12 BORA scheidet grundsätzlich aus, wenn der Anwalt in eigener Sache tätig wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Anwalt hierbei zum Ausdruck bringt, dass er in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt auftreten möchte.


Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO §§ 43, 113 Abs. 2; StGB § 142

Berufsrechtliche Ahndung einer privaten Fahrerflucht

AnwG Köln, Urteil vom 20.03 .2017- 1 AnwG 40/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 479

 

Macht sich ein Anwalt eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig und erschwert dadurch auch die Schadensregulierung, kann neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch eine berufsrechtliche Ahndung in Betracht kommen.

 

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

 

 

BRAO § 113 Abs. 2

Abgrenzung zwischen beruflichem und außerberuflichem Verhalten

AnwG Frankfurt a. M., Beschluss vom 21.12.2016 – IV AG 55/16 – 4 EV 411/14

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 95

 

Die Voraussetzungen des § 113 Abs. 2 BRAO sind eng auszulegen, da Sinn und Zweck des anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht darin bestehen, den Anwalt zu einem privaten Wohlverhalten anzuhalten.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

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