Haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits an der Vorstandswahl teilgenommen? Die Wahlfrist endet am 31.05.2024. Bei der Wahlbeteiligung gibt es, wie die aktuellen Zahlen zeigen, allerdings durchaus noch Luft nach oben.
Die Anwaltschaft steht, wie Sie wissen, vor großen Zukunftsaufgaben, die nur engagiert und gemeinsam zu bewältigen sind. Denken Sie etwa an die Digitalisierung des Rechtswesens oder die strukturellen Veränderungen, vor denen unser Berufsstand steht. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, benötigen wir eine starke Selbstverwaltung, die unsere Interessen gegenüber der Politik mit Nachdruck vertritt. Hierzu ist Ihre Unterstützung und Ihre Stimme gefragt.
Nehmen Sie deshalb, falls noch nicht geschehen, an der Vorstandswahl teil!