Mitgliederkommunikation zum beA – beA-App
In der kommenden Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 1-2/2024) veröffentlicht die BRAK einen Beitrag von Rechtsanwältin Julia von Seltmann mit dem Thema „beA mobil – Hinweise und Informationen zur beA-App“.
In der kommenden Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 1-2/2024) veröffentlicht die BRAK einen Beitrag von Rechtsanwältin Julia von Seltmann mit dem Thema „beA mobil – Hinweise und Informationen zur beA-App“.
Das Institut für Freie Berufe führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Dieses Jahr dreht sich STAR um folgende Themen:
Am 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, kurz TraFinG, in Kraft getreten. Hierbei wurden unter anderem die Vorschriften zum Transparenzregister, die diesbezüglichen Eintragungspflichten für Unternehmen und deren wirtschaftlich Berechtigte und auch die sich hieraus ergebenen Prüfpflichten für Rechtsanwälte nach dem GwG verschärft.
Auf Initiative des Freistaats Bayern hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 14.6.2024 einen Gesetzesantrag beschlossen, nach dem die sog. Laienverteidigung künftig beschränkt werden soll. Sie soll künftig nur noch durch bestimmte Personengruppen möglich sein, insbesondere durch Familienangehörige, Juristinnen und Juristen mit zwei Staatsexamina sowie Vertreterinnen und Vertreter von Berufsverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen.
Mit dem Ende April vorgelegten Entwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft sollen ministerielle (externe) Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft künftig transparent gemacht werden. Der Referentenentwurf sieht vor, dass solche Weisungen künftig in Textform erfolgen und begründet werden müssen. Zudem sollen die Voraussetzungen des Weisungsrechts sowie die rechtlichen Grenzen aufgrund des Legalitätsprinzips gesetzlich geregelt werden.
Für die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens hat die BRAK Mindestanforderungen formuliert, um das Berufsgeheimnis bestmöglich zu schützen. Anlass dazu gab ein Verfassungsbeschwerdeverfahren, zu dem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die BRAK um Stellungnahme gebeten hatte.
Das Mitte November 2023 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten soll es Gerichten ermöglichen, häufiger Videoverhandlungen durchzuführen. Doch das Vorhaben traf auf Gegenwind von Seiten der Länder, unter anderem weil die Gerichte vielfach noch nicht ausreichend technisch ausgestattet sind. Der Bundesrat verwies das Gesetz in seiner Sitzung am 15.12.2023 in den Vermittlungsausschuss. Im Vorfeld der Sitzung hatte die BRAK an die Länder appelliert, den Gesetzentwurf nicht zu blockieren und die leichtere Durchführung von Videoverhandlungen zu ermöglichen.
Das Bundesministerium der Justiz hat am 17.6.2024 den Referentenentwurf für eine von der Anwaltschaft seit Längerem geforderte Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren in die Verbändeanhörung gegeben. Der Entwurf sieht eine lineare Erhöhung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor. Danach sollen sog. Wertgebühren, die sich nach der Höhe des Streitwerts bemessen, durchschnittlich um 6 % steigen; Festgebühren sollen um 9 % steigen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass derzeit eine Betrugsmasche im Umlauf ist, bei der nicht existente Rechtsanwaltskanzleien Waren aus angeblichen Insolvenzauflösungen verkaufen und nicht liefern.
Dabei werden auch Internetauftritte vermeintlicher Kanzleien genutzt, die sich an den Internetauftritten echter Kanzleien orientieren und teilweise auch deren Fotos von dort tätigen Personen übernehmen. In einem Fall der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg wurde sogar die Identität einer existierenden Rechtsanwältin übernommen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die Meldung auf der Homepage der RAK Hamburg.
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: