Kammerversammlung am 17.04.2024
Die diesjährige Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer findet am Mittwoch, 17.04.2024, 16:00 Uhr, im Maximilianpark, „Werkstatthalle“, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm, statt.
Die diesjährige Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer findet am Mittwoch, 17.04.2024, 16:00 Uhr, im Maximilianpark, „Werkstatthalle“, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm, statt.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Zusammenschluss aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Berufsausübungsgesellschaften. Sie ist deren Selbstverwaltungskörperschaft, Dienstleisterin und Interessenvertreterin. Mit rund 13.750 Mitgliedern gehört die Rechtsanwaltskammer Hamm zu den vier größten Rechtsanwaltskammern in Deutschland.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum 01.09.2024 einen
Sachbearbeiter (m/w/d)
für unsere Geschäftsstelle.
Mit einem Seminar zum Generalthema
„Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit von Gesellschafter-Geschäftsführern“
setzen wir die erfolgreiche Reihe fachübergreifender Seminare mit der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe fort.
Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedroht oder angegriffen werden, zum Beispiel weil sie bestimmte Mandanten vertreten. Das kann erhebliche Auswirkungen auf das berufliche und private Leben der Betroffenen und die Anwaltschaft insgesamt haben. Die genauen Ausmaße dieses Phänomens in Deutschland und in Europa sind bisher noch kaum erforscht.
Ab Mai 2024 wird die Rechtsanwaltskammer Hamm wieder mit einem Lehrgang zum/r „Geprüften Rechtsfachwirt/in“ starten.
Im Landgerichtsbezirk Dortmund werden für die Durchführung von Arbeitsgemeinschaften und Basisrechtskundekursen für junge Geflüchtete an den allgemeinbildenden Schulen noch AG-Leiter/innen für das Jahr 2024 gesucht.
Um eine einheitliche Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte zu Streitwerten arbeitsgerichtlicher Verfahren zu gewährleisten, hat die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte im Jahr 2012 eine Streitwertkommission gebildet. Diese erarbeitete einen 2013 vorgelegten Katalog als Grundlage für eine möglichst einheitliche Wertrechtsprechung in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Streitwertkatalog bildet praktisch wichtige, typische Fallkonstellationen ab und macht hierzu Bewertungsvorschläge. Er ist als Angebot auf dem Weg zu einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung zu Streitwerten in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu verstehen, beansprucht jedoch keine Verbindlichkeit.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) möchte den Streitwert, bis zu dem Amtsgerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind, von bisher 5.000 Euro auf 8.000 Euro anheben. Daneben will er weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte schaffen. Die Einzelheiten dazu hält ein Anfang März vom Bundesministerium der Justiz vorgelegter Referentenentwurf fest. Ziel ist es, die Amtsgerichte zu stärken, die Verfahren sinnvoller zwischen den Gerichten zu verteilen und die Spezialisierung in der Justiz auszubauen.
Mit dem Mitte November vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten soll erreicht werden, dass Gerichte häufiger Videoverhandlungen durchführen. Der Bundesrat hat das Vorhaben in seiner Sitzung am 15.12.2023 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, ebenso wie das umstrittene und ebenfalls Mitte November vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG).
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: