Die Mitteilungen zum Mitgliedsbeitrag und Umlage (beA) 2025 wurden im Januar 2026 in Ihr beA-Postfach eingestellt.

Bitte prüfen Sie Ihr beA auf den Eingang und speichern Sie das elektronische Dokument ab, da das beA nicht zur Archivierung von Dokumenten dient.

Für das Jahr 2026 beträgt der Kammerbeitrag 395,00 €. Für nichtanwaltliche Pflichtmitglieder i. S. des § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO reduziert sich dieser auf 345,00 €. Die Umlage (beA) beträgt 2026 70,00 €.
Beitrag sowie Umlage (beA) sind seit dem 1. Werktag des Monats Februar 2026 fällig.

Ein Formular für das SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie unter der Registerkarte Anwaltsservice/Mitgliedschaft auf der Homepage (www.rak-hamm.de).