Im Oktober 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die bisher geltende Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotarinnen und -notare verfassungswidrig ist. Es ordnete eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2026 an, in der die bisherige Regelung weiterhin gilt.

Zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf vorgelegt. Es nutzt damit zugleich die Gelegenheit, den Zugang zum Anwaltsnotariat insgesamt zu erleichtern und familienfreundlicher zu gestalten.

Der Referentenentwurf sieht im Kern vor, dass die Zulassung zur notariellen Fachprüfung nicht mehr wie bisher erst nach dreijähriger Zulassung zur Rechtsanwaltschaft möglich ist, sondern direkt nach Bestehen des zweiten Staatsexamens. Ferner soll es künftig die Möglichkeit geben, die Prüfung ein zweites Mal zu wiederholen.

Um dein Einstieg ins Anwaltsnotariat zu erleichtern, soll außerdem die örtliche Wartezeit von bislang drei Jahren auf zwei Jahre verkürzt werden. Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit sollen künftig nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Dies soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken und das Anwaltsnotariat insbesondere für Frauen attraktiver machen.

Auch die Fortbildungspflicht nach Ableisten der notariellen Fachprüfung wird flexibler gestaltet. Künftig müssen die Fortbildungsstunden zwar vor Ablauf der Bewerbungsfrist absolviert worden sein, aber nicht mehr zwingend in dem Kalenderjahr, in dem sie angefallen sind.

Die vom BVerfG für Anwaltsnotarinnen und -notare beanstandete Altersgrenze von 70 Jahren soll im Grundsatz bestehen bleiben. Sofern Bewerbermangel besteht, sollen sie aber die Möglichkeit erhalten, ihre Amtszeit unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag zweimal um jeweils drei Jahre zu verlängern; spätestens mit Ablauf des 76. Lebensjahrs scheiden sie endgültig aus dem Amt aus.

Die BRAK wird sich mit dem Gesetzentwurf intensiv auseinandersetzen.

 

Weiterführende Links:
Referentenentwurf
BVerfG, Urt. v. 23.9.2025 – 1 BvR 1796/23 (zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat)
Nachrichten aus Berlin 20/2025 v. 1.10.2025 (zur Entscheidung des BVerfG)