BVerfG: Videoverhandlung ohne Zoomfunktion verstößt nicht gegen Recht auf gesetzlichen Richter
In einer per Video durchgeführten mündlichen Verhandlung genügt es, wenn die Richterbank in der Totalen zu sehen ist. Wenn die Verfahrensbeteiligten die einzelnen Richterinnen und Richter nicht aus der Nähe sehen können, etwa durch eine Zoomfunktion, verletzt das nicht das verfassungsmäßige Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 I 2 GG. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem aktuellen Nichtannahmebeschluss entschieden und damit die Anforderungen an die Durchführung von Videoverhandlungen näher konturiert.