Schleswig-Holstein hat eine umfassende Strukturreform seiner Justiz angekündigt: Die Zahl der Amtsgerichte soll reduziert werden, zudem sollen die bislang elf Arbeits- und Sozialgerichte an einem einzigen Standort konzentriert werden. Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage des Landes. Weder die Richterschaft noch die Anwaltschaft wurden vor dem Beschluss der Landesregierung in die Überlegungen einbezogen.
Die BRAK lehnt die Reformpläne entschieden ab. „Der Zugang zum Recht darf nicht vom Geldbeutel eines Landes abhängen“, erklärte BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels. Er betont, dass gerade im Arbeits- und Sozialrecht, das so viele Bürgerinnen und Bürger betreffe, die räumliche Nähe der zuständigen Gerichte wichtig sei. Der Rechtsstaat müsse in der Fläche präsent bleiben. Kritisch sieht die BRAK auch, dass die Landesregierung vor der Entscheidung nicht das Gespräch mit der Anwaltschaft gesucht hat.
Auch die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein protestiert gegen die Pläne der Landesregierung. Ihr Präsident, Rechtsanwalt und Notar a.D. Jürgen Doege, zeigte sich überrascht und empört, auch darüber, dass die Anwaltschaft nicht vorab gehört wurde. Er warnt vor dem Abbau von gerade Gerichten, die für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind.
In der Richterschaft, bei den Justizbediensteten und bei Sozialverbänden stößt die geplante Reform ebenfalls auf vehemente Kritik; sie wird als Schlag ins Gesicht der Beschäftigten und der Rechtsuchenden empfunden.
Das Landesjustizministerium will Berichten zufolge nunmehr das Gesetzgebungsverfahren beginnen und dabei auch die Fachgerichtsbarkeit und die weiteren Betroffenen anhören.