Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ermöglicht es, Nachrichten an Gerichte mit verschiedenen Sendungsprioritäten zu versehen, unter anderem mit der Priorität „eilt“ sowie „Bereitschaftsdienst“. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat darauf hingewiesen, dass es durch eine unzutreffende Nutzung dieser Sendungsprioritäten durch Anwältinnen und Anwälte zu erheblichen Problemen für die Amtsgerichte kommt.
Die Gerichte bitten darum, die Sendungsprioritäten im beA für die Bereitschaftsdienste nur für Nachrichten zu verwenden, die durch den Bereitschaftsdienst des jeweiligen Gerichts zu bearbeiten sind. Wird die Sendungspriorität „Bereitschaftsdienst“ unzutreffend verwendet, führt dies nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung. Stattdessen wird die korrekte Zuordnung erschwert, da die im Bereitschaftsdienst der Gerichte tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Eingänge einzeln sichten und zuordnen müssen.
Für eilbedürftige Nachrichten, die im regulären Dienstbetrieb der Gerichte zu bearbeiten sind, steht die Sendungspriorität „eilt“ zur Verfügung.