Das Europäische Parlament (EP) hatte bereits 2022 eine Entschließung und Empfehlung an die Europäische Kommission vom 13.9.2022 zur verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten veröffentlicht und damit auf EU-Ebene die Diskussion rund um das Bedürfnis einer EU-einheitlichen Regulierung gewerblicher Prozessfinanzierer eröffnet. Inhaltlich forderte das EP unter anderem die Einführung einer Offenlegungspflicht für prozessfinanzierte Rechtsstreitigkeiten sowie die Schaffung gewisser Mindeststandards, insbesondere die Einführung einer Höchstgrenze für die Vereinbarung des Erfolgshonorars von 40 %. Zudem soll dem Prozessfinanzierer jedwede Einflussnahme auf den Prozessverlauf untersagt sein.
Die Kommission möchte sich in einem ersten Schritt durch eine Untersuchung des europäischen Prozessfinanzierungsmarktes in Form einer Mapping Study einen Überblick über den europäischen Prozessfinanzierungsmarkt verschaffen. Sie hat hierzu einen externen Dienstleister – das British Institute of International and Comparative Law (BIIC) in Kooperation mit der Civic Consulting, bestehend aus dem Asser Institute und dem RPA (Risk & Policy Analysts) – mit der Untersuchung beauftragt. In deren Rahmen sollen eine Umfrage sowie gezielte Interviews durchgeführt werden.
Diese Umfrage wurde nunmehr veröffentlicht. Sie richtet sich an sämtliche Interessenträger im Zusammenhang mit Prozessfinanzierung. Dazu zählen insbesondere auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Abgefragt werden neben der Wahrnehmung der gewerblichen Prozessfinanzierung als solcher und ihrer Verbreitung u.a. auch ihre Offenlegungspflicht in gerichtlichen Verfahren, die Möglichkeit gewerblicher Prozessfinanzierer, die Finanzmittel wieder zu entziehen, ihre Einflussnahmemöglichkeiten auf den finanzierten Rechtsstreit sowie die Frage, inwieweit potenziellen Interessenkollisionen auf regulatorischer Ebene begegnet wird.
Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 6.8.2024 möglich und kann anonym erfolgen. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 10 Minuten.
Interessierte haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre praktischen Erfahrungen mit Prozessfinanzierung im Rahmen eines Interviews zu teilen. Ansprechpartnerin hierfür ist Dr. Senda Kara (
Weiterführende Links:
Umfrage
Empfehlungsschreiben der EU-Kommission
Entschließung und Empfehlung des EPhttps://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0308_DE.html
Stellungnahme Nr. 51/2021 (zum Berichtsentwurf der Kommission zur Regulierung privater Prozessfinanzierung)
Nachrichten aus Brüssel 16/2021 v. 3.9.2021 (zum Berichtsentwurf)
Nachrichten aus Brüssel 13/2023 v. 7.7.2023