Der Regierungsentwurf für das geplante Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe enthält auch weitere Änderungen im Berufsrecht. Dazu zählt ein neuer § 73a BRAO, der künftig anlasslose Überprüfungen der Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durch die Rechtsanwaltskammern zum Zwecke der Geldwäscheprävention vorsieht.

Gegen diese Regelung hatten die BRAK und die Rechtsanwaltskammern entschieden protestiert. Auch in der Anhörung zu dem Regierungsentwurf des Gesetzes Ende April äußerten einige der geladenen Expertinnen und Experten deutliche Kritik an dem Konzept anlassunabhängiger Kontrollen von Sammelanderkonten durch die Kammern. Beanstandet wurde unter anderem der bürokratische Aufwand und die Belastung der Kammern. Zudem wurde die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit dem Rechtsstaatsprinzip bezweifelt und eine sorgfältige Evaluation gefordert.

In seiner Sitzung am 3.7.2024 sprach sich der Rechtsausschuss dafür aus, § 73a BRAO aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Der Bundestag kam dem nach und verabschiedete den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 4.7.2024 ohne die geplante Regelung zur anlasslosen Kontrolle von Sammelanderkonten.

Die Herausnahme ist zwar aus Sicht der Rechtsanwaltskammern und der BRAK erfreulich, da so ein Schnellschuss ohne belastbare Zahlen jedenfalls zunächst unterbleibt. Dem Vernehmen nach soll jedoch das Thema Sammelanderkonten bzw. deren anlasslose Überprüfung durch die Kammern nach der parlamentarischen Sommerpause erneut aufgegriffen werden. Dies wird die BRAK selbstverständlich weiterhin intensiv und aktiv begleiten.


Weiterführende Links:
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 20/12144)
Nachrichten aus Berlin 9/2024 v. 2.5.2024 (zur Anhörung im Rechtsausschuss)
Stellungnahme Nr. 24/2024
Regierungsentwurf