Die Cramer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hagen teilte uns mit, ebenfalls Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein.

Die Betrugsmasche ähnelt den bekannten Betrugsversuchen, indem im Namen der "Cramer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" E-Mails mit gefälschten Kauf-Angeboten zu Waren aus vermeintlichen Insolvenzen versendet werden. Interessenten, welche auf diese E-Mails eingehen, erhalten gefälschte Angebote und Vorkasse-Rechnungen der "Cramer Rechtsanwaltsgesellschaft".

Zur Vermeidung von Haftungsfällen bei der Adressierung des Finanzamts erscheint im beA seit Mitte Dezember 2024 eine Warnmeldung, dass die Regelung des 87a Abs.1 Satz 2 AO beachtet werden sollte. So werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die Neuregelung der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden aufmerksam gemacht.

Ein weiterer Warnhinweis wurde auch auf der beA-Startseite geschaltet und Informationen per Newsletter versandt bzw. als Top-Thema ins Supportportal des beA-Anwendersupports aufgenommen.

BGB § 307 Abs. 1 Be, Cb, § 310 Abs. 3

Eine formularmäßig getroffene anwaltliche Zeithonorarabrede ist auch im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nicht allein deshalb unwirksam, weil der Rechtsanwalt weder dem Mandanten vor Vertragsschluss zur Abschätzung der Größenordnung der Gesamtvergütung geeignete Informa­tionen erteilt noch sich dazu verpflichtet hat, ihm während des laufenden Mandats in angemessenen Zeitabständen Zwischenrechnungen zu erteilen oder Aufstellungen zu übermitteln, welche die bis dahin aufgewandte Bearbei­tungszeit ausweisen.

Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz soll Quereinsteigerinnen und -einsteiger die Möglichkeit geben, ihre beruflichen Fähigkeiten festzustellen und zu bescheinigen. Es richtet sich an Berufstätige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die über 25 Jahre alt sind und bereits länger in dem jeweiligen Beruf gearbeitet haben. Die neue Regelung gilt bereits ab dem 1.1.2025.

Zwei wichtige Reformprojekte für den Zivilprozess wurden im Oktober abgeschlossen. Das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) wurde am 10.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der überwiegende Teil des Gesetzes tritt am 25.4.2025 in Kraft. Es sieht im Wesentlichen die Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch vor. Damit sollen vor allem im Bereich der Wirtschaftszivilsachen Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 Euro in englischer Sprache an sog. Commercial Courts geführt werden können. Dies diene der Stärkung des Gerichtsstandorts Deutschland für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten.

Den demokratischen Parteien im Bundestag ist es gelungen, gemeinsam ein gutes Konzept zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vorzulegen. Nach dem Bruch der Regierungskoalition fordern Deutscher Anwaltverein (DAV), Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Richterbund (DRB), Deutschen Juristinnenbund (djb), Deutscher Juristentag (djt), Neue Richtervereinigung (NRV), Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen (VWJ) in einer gemeinsamen Erklärung, die erarbeiteten Gesetzesentwürfe zur besseren Absicherung des Gerichts schnellstmöglich zu verabschieden.

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Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

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Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

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