Mitgliederkommunikation zum beA
Die BRAK hat in der aktuellen Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 6/2022) zwei Beiträge von Rechtsanwältin Julia von Seltmann veröffentlicht.
Die BRAK hat in der aktuellen Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 6/2022) zwei Beiträge von Rechtsanwältin Julia von Seltmann veröffentlicht.
Der elektronische Rechtsverkehr und der digitale Wandel in der Justiz schreiten weiter voran. Schriftsätze und Anlagen werden über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei den verschiedensten Gerichten eingereicht.
Die Bundesnotarkammer hat die BRAK darüber informiert, dass bisher nur ca. 56 % der Inhaberinnen und Inhaber einer Signaturkarte einen Fernsignaturantrag gestellt haben. Damit ist festzustellen, dass die Anzahl der Fernsignaturanträge weit hinter der bisherigen Zahl der Signaturkarten zurückbleibt.
Angesichts im Krieg zerstörter Infrastruktur richtet die ukrainische nationale Rechtsanwaltskammer Zentren mit Stromaggregaten ein, in denen betroffene Anwältinnen und Anwälte arbeiten können. Hierfür und für die Unterstützung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Unterkünften bittet sie um Spenden.
Die European Lawyers in Lesvos leisten unentgeltliche Rechtsberatung für Flüchtlinge in Griechenland und seit Kurzem auch für ukrainische Flüchtlinge in Polen. Das gemeinnützige Projekt bitte um Spenden, um weiterhin für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte an den Außengrenzen der EU einstehen zu können.
In ihrer Sitzung am 5.12.2022 hat die Satzungsversammlung eine Änderung der BORA beschlossen, die helfen soll, Sammelanderkonten dauerhaft zu erhalten. Sie reagiert damit erneut auf massenhafte Kündigungen durch Banken seit Anfang des Jahres. Das Gremium beschloss zudem weitere Änderungen, insbesondere eine geschlechtergerechte Fassung von Berufs- und Fachanwaltsordnung.
Die Bundesnotarkammer teilte mit, dass die Möglichkeit zur Anmeldung am beA und damit das Senden und Empfangen von Nachrichten für alle derzeit noch gültigen beA-Karten bis einschließlich 18.03.2023 möglich bleibt. Es konnte eine technische Lösung gefunden werden, das Authentifizierungszertifikat für eine Übergangszeit zu verlängern, auch wenn das Signaturzertifikat ab dem 01.01.2023 technisch nicht mehr unterstützt und damit ungültig wird.
RL 2011/16/EU Art. 3 Nr. 21, 8ab I, V, VI; GRCh Art. 7, 47
Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten
EuGH (Große Kammer) Urteil vom 8.12.2022 - C-694/ 20 (Orde
van Vlaamse Balies ua/ Vlaamse Regering)
Fundstelle: NJW 2023, S. 667 ff.
Art. 8ab V RL 2011/16/EU des Rates vom 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der RL 77/799/EWG in der durch die RL (EU) 2018/822 des Rates vom 25.5.2018 geänderten Fassung ist im Licht von Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ungültig, soweit seine Anwendung durch die Mitgliedstaaten dazu führt, dass dem Rechtsanwalt, der als Intermediär im Sinne von Art. 3 Nr. 21 dieser Richtlinie in geänderter Fassung handelt, die Pflicht auferlegt wird, andere Intermediäre, die nicht seine Mandanten sind, unverzüglich über die Meldepflichten zu unterrichten, die ihnen nach Art. 8ab VI dieser Richtlinie in geänderter Fassung obliegen, wenn dieser Rechtsanwalt aufgrund der Verschwiegenheitspflicht, der er unterliegt, von der in Art. 8ab I dieser Richtlinie vorgesehenen Meldepflicht befreit ist.
Leitatz der Redaktion der NJW
Die Ampel-Koalition hat sich das Ziel gesetzt, die Verteidigung von Beschuldigten mit Beginn der ersten Vernehmung sicherzustellen. Die BRAK mahnt in einer Initiativstellungnahme dringend die Umsetzung dieses Vorhabens an.
Gegen die Pläne der Bundesregierung, gerichtliche und behördliche Asylverfahren zu beschleunigen, haben sich Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein sowie Deutscher Anwaltverein in einer gemeinsamen Stellungnahme gewandt. Sie kritisieren, dass der Rechtsschutz für Asylsuchende massiv eingeschränkt werde und Verfahren sich erheblich verlängern würden.
Strafgerichtliche Hauptverhandlungen sollen spätestens ab 2030 in Ton und Bild dokumentiert werden. Die Dokumentation soll automatisiert in Text übertragen werden. Diese in der Fachöffentlichkeit seit Langem diskutierten Änderungen will ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums nun umsetzen.
Videoverhandlungen vor Zivilgerichten und in der Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sollen künftig verstärkt genutzt werden. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz vor.
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: