StPO § 329 I 1, II 1
Anforderungen an Vertretungsvollmacht für Berufungshauptverhandlung
BGH Beschluss vom 24.1.2023 - 3 StR 386/21
Fundstelle: NJW 2023, S. 1231 ff.
Eine Erklärung, mit welcher der Angeklagte dem Verteidiger Vollmacht zur Vertretung, auch im Fall der Abwesenheit des Angeklagten, in allen Instanzen - ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung – erteilt hat, genügt den Anforderungen der in § 329 I 1, II 1 StPO vorausgesetzten Vertretungsvollmacht.
Leitsatz der Redaktion der NJW