Unzureichende Abwägung bei der Versagung einer Zulassung
BRAO § 7 Nr. 5
Unzureichende Abwägung bei der Versagung einer Zulassung
BVerfG, Beschluss vom 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16
Fundstelle: NJW Spezial 2018, S. 30
Vor der Versagung einer Zulassung wegen Unwürdigkeit hat die Rechtsanwaltskammer eine sorgfältige einzelfallbezogene Abwägung vorzunehmen, ob das Fehlverhalten wirklich geeignet ist, das Vertrauen in die Integrität der Anwaltschaft zu beeinträchtigen und diese Beeinträchtigung die grundrechtlichen Belange des Antragstellers überwiegt.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial