Am 27.04.2018 fand die jährliche Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer in Koblenz statt.
Dem Präsidium der BRAK und deren Geschäftsführung wurde hinsichtlich der Jahresabschlüsse 2017, einschließlich des Titels für den elektronischen Rechtsverkehr, Entlastung erteilt. Für 2019 wurde ein ERV-Beitrag von 52,00 € pro Kammermitglied beschlossen.
Die auch in der Hammer Kammerversammlung am 18. April 2018 erörterte Offenlegung des Quellcodes des beA, der Durchführung von Sicherheitsaudits, der Historierung von Störungsfällen etc. wurde diskutiert und die Entscheidung auf die nächste Konferenz vertagt, um einzelne Passagen des Antrages nachzubessern. So wurde in der Diskussion z. B. darauf verwiesen, aus finanziellen Gründen können nicht ausnahmslos jedes denkbare Betriebssystem unterstützt werden.
Die Hauptversammlung beschloss außerdem einen Gesetzgebungsvorschlag für eine weitgehende Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts.
Die Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer zur Hauptversammlung vom 27.04.2018 finden Sie hier.