In ihrer Sitzung am 16.4. hat die Satzungsversammlung nach eingehender Diskussion und knapper Abstimmung auf die Einführung einer neuen Fachanwaltschaft für Opferrechte verzichtet. Hauptargument war, dass die im Bereich des Straf- bzw. Sozialrechts tätigen Kolleginnen und Kollegen über ausreichend Expertise verfügen. Die Befürworter der Einführung hatten dagegen das Mandanteninteresse an einer spezialisierten Beratung aus einer Hand angeführt.
Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Zu den insgesamt rund 120 Mitgliedern der Satzungsversammlung zählen Delegierte der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Präsident der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählten Delegierten.
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