Die von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im Zusammenhang mit Asylverfahren wiederholt gegen die deutsche Anwaltschaft erhobenen Vorwürfe weist die BRAK mit Nachdruck zurück. Dobrindt hatte behauptet, eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ nutze die Mittel des Rechtsstaats, um ihn durch eine bewusst herbeigeführte Überlastung von innen heraus zu bekämpfen. 2015 seien die Grenzen überrannt worden, jetzt versuchten „Abschiebe-Saboteure“ das gleiche mit den Gerichten.
Sowohl der Vizepräsident der BRAK, Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Remmers, als auch der Vorsitzende des BRAK-Ausschusses für Asyl- und Ausländerrecht, Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks, äußerten ihre Verärgerung über diese – von Dobrindt später wiederholte – Behauptung, die Anwaltschaft sabotiere massenhaft Abschiebungen. Beide betonten, dass es Aufgabe der Anwaltschaft sei, den Betroffenen den Zugang zum Recht und zu einer endgültigen, gerichtlich überprüften Entscheidung zu ermöglichen.
Weiterführende Links:
BRAK-Presseerklärung Nr. 13/2018 v. 14.5.2018
Interview mit Rechtsanwalt Dr. Hocks, Der Spiegel v. 18.5.2018