FamFG § 113 Abs.1 S.2; ZPO § 121; BRAO § 43a Abs. 4; BORA § 3 Abs. 1
Keine Beiordnung bei Vertretung widerstreitender Interessen
OLG Hamm, Beschl. v. 1.2.2019 - 2 WF 223/18
Fundstelle: AGS 4/2019, S. 190

Die Beiordnung eines Anwalts zur Vertretung der Kindesmutter in einem Verfahren wegen Kindesunterhalt kommt wegen eines Tätigkeitsverbots des Anwalts aufgrund Interessenkonflikts nicht in Betracht, wenn der Anwalt zuvor den Kindesvater in einem Abstammungsverfahren vertreten hat.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

 

FamGKG § 51
Kein Vergleichsmehrwert bei Verzicht auf künftigen Unterhalt bei Anhängigkeit
OLG Hamm, Beschl. v. 14.1.2019 – ll -2 UF 187/17
Fundstelle: AGS 3/2019, S. 126

  1. Der Wert des Vergleichsgegenstandes richtet sich nach dem Wert der Ansprüche oder     Rechtsverhältnisse, die durch den Vergleich erledigt werden sollen, nicht aber nach dem  Wert der Leistung, die ein Beteiligter im Vergleich übernimmt.

  2. Eine Vereinbarung über den Verzicht auf künftigen Unterhalt führt nicht zu einer Erhöhung des Verfahrenswerts, wenn die Unterhaltsforderungen bereits Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sind.


Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

 

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, Nr. 3104
Terminsgebühr im Mahnverfahren
OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2018 - 6 W 129/18 Fundstelle: AGS 3/2019, S. 106

Die Terminsgebühr entsteht bereits, wenn der Gegner die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Äußerungen zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei zur Kenntnis nimmt oder sich auch nur an Gesprächen mit dem Ziel einer Einigung interessiert zeigt.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

§ 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ZPO
Gesonderte Rechtsverteidigung des Fahrers im Kfz-Haftpflichtprozess mutwillig
OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.12.2018 - 12 W 24/18
Fundstelle: RVGreport 4/2019, S. 156

Wird im Kfz-Haftpflichtprozess neben dem bedürftigen Fahrer zugleich auch der Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, der nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung zur Führung des Rechtsstreits für die versicherten Personen und der Beauftragung eines Rechtsanwalts in deren Namen berechtigt ist und der ein Interesse daran hat, alle Ansprüche auch für den Fahrer abzuwehren, so ist die gesonderte Rechtsverteidigung des Fahrers nebst Beiordnung eines eigenen Prozessbevollmächtigten grundsätzlich mutwillig.

 

Leitsazt des Verfassers des RVGreports

§ 467 Abs. 1 StPO i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO
Erstattung von Wahlanwaltsgebühren für zwei (Pflicht-) Verteidiger nach Freispruch
OLG Celle, Beschl. v. 10.9.2018 - 1 Ws 71/18
Fundstelle: RVGreport 3/2019, S. 109

Die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten umfassen die Erstattung der Wahlverteidigergebühren für zwei ihm beigeordnete Pflichtverteidiger, wenn die Bestellung des zusätzlichen Pflichtverteidigers zur Sicherung des Verfahrens unter Fürsorgegesichtspunkten (als sogenannter Sicherungsverteidiger) erfolgte.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

§ 40 Abs. 1 BetrVG; §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 BGB
Rechtsverfolgungskosten zur Durchsetzung des Kostenerstattungsanspruchs des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber
BAG, Beschl. v. 1.8.2018 - 7 ABR 41/17 Fundstelle: RVGreport 5/2019, S. 181

Der Rechtsanwalt hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Erstattung weiterer Rechtsverfolgungskosten, die ihm zur Durchsetzung des an ihn abgetretenen Anspruchs des Betriebsrates auf Freistellung von den Kosten der Vertretung des Betriebsrates entstanden sind. Bei den weiteren Rechtsverfolgungskosten handelt es sich nämlich nicht um einen nach § 280 Abs. 1 und Abs. 2, § 286 Abs. 1 BGB von dem Arbeitgeber zu ersetzenden Verzugsschaden.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

EGZPO § 26 Nr. 8 S. 1
Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
BGH, Beschl. v. 7.1.2019 - VIII ZR 112/18
Fundstelle: AGS 3/2019, s. 112

Die Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bemisst sich nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der zu erwartenden Mieterhöhung.3

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG §§ 2 Abs. 1, 23 Abs. 1, 33 Abs. 1
Gegenstandswert eines Adhäsionsverfahren bei Geltendmachung eines künftigen Schadens
BGH (2. Strafsenat), Beschl. v. 6.6.2018 - 2 StR 337/14 Fundstelle: AGS 2/2019, S. 75

Wird im Adhäsionsverfahren die Feststellung der Haftung für künftige Schäden begehrt, hängt der Gegenstandswert davon ab, wie hoch der drohende Schaden bzw. das Risiko eines künftigen Schadens und einer tatsächlichen Inanspruchnahme des Angeklagten ist.

Leitsatz der Schirftleitung der AGS

 

 

§ 46 Abs. 3 Nr. 4 BRAO
Vier-Augen-Prinzip genügt für nach außen verantwortlichen Auftritt
AnwGH Bayern, Urteil vom 13.3.2019 - BayAGH I – 1 - 17/18 = BeckRS 2019, 3537 Fundstelle: NJW-Spez. 7/2019, S. 223

Für die nach § 46 III Nr. 4 BRAO erforderliche Befugnis des Syndikusrechtsanwalts, nach außen verantwortlich aufzutreten, reicht ein Vier-Augen-Prinzip oder eine Gesamtvertretung mit zweiter Unterschrift zusammen mit dem Sachbearbeiter aus.

 

Leitsatz der Schriftleigung der NJW-Spezial

§ 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO
Prüfung von Rechtsfragen durch Syndikusrechtsanwalt
AnwGH München, Urteil vom 7.2.2019 - BayAGH I -1 - 27/18 = BeckRS 2019, 1343
Fundstelle: NJW-Spez. 9/2019, S. 287

Eine Prüfung von Rechtsfragen im Sinne des § 46 III  Nr. 1 BRAO liegt auch dann vor, wenn es sich hierbei um einfache Rechtsfragen handelt.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

§ 46 BRAO
Hinreichend bestimmter Zulassungsbescheid für Syndikuszulassung
BGH, Beschluss vom 27.2.2019 - AnwZ (Brfg) 36/17 = BeckRS 2019, 3690 Fundstelle: NJW-Spez. 8/2019, S. 255

Ein Bescheid zur Zulassung als Syndikusrechtsanwalt, der sich in seinen Tenor auf die Nennung des Arbeitgebers beschränkt, ist jedenfalls dann ausreichend, wenn in der

Begründung des Zulassungsbescheids auf den Arbeitsvertrag, die Tätigkeitsbeschreibung und weitere für die Entscheidung relevante Unterlagen Bezug genommen wird.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

Art. 12 GG, § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO
Abschluss des Widerrufsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt
BGH, Beschluss vom 18.2.2019 - AnwZ (Brfg) 65/17 = BeckRS 2019,3370 Fundstelle: NJW-Spez. 9/2019, S. 286

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Anwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

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