Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hat keinen Anspruch darauf, dass für sie als Gesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) eingerichtet wird. Dies entschied der BGH jüngst in dem Fall einer Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft.

Diese hatte die BRAK auf Einrichtung eines beA in Anspruch genommen. Der AGH Berlin (BRAK-Mitt. 2018, 269) hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die zugelassene Berufung hat der BGH zurückgewiesen.

Am 1.9.2017 ist die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) in Kraft getreten. § 4 ZMediatAusbV sieht eine Fortbildungsverpflichtung vor. Danach muss der zertifizierte Mediator innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung folgenden Jahre mindestens viermal an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine Mediation teilnehmen.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird am 23.5.2019 70 Jahre alt: Es wurde am 23.5.1949 durch den Parlamentarischen Rat verabschiedet und verkündet.

Rechtsanwalt und Kabarettist Dr. Dominik Herzog konnte die verbleibende Zeit nicht abwarten und hat jetzt schon sein Ständchen veröffentlicht. Zu Recht! Das Grundgesetz bildet die Grundlage unserer Gesellschaft, unseres Zusammenlebens und sichert die Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger. Grund genug, ihm ein Lied zu widmen.

Vor zehn Jahren hat das Soldan Institut erstmals sehr detailliert die Rechtsanwaltsvergütung in Deutschland – Vergütungsvereinbarungen und Abrechnung von RVG-Gebühren – untersucht. Die resultierenden Publikationen, u.a. das „Vergütungsbarometer“ und eine in der NJW publizierte Vergütungsmatrix der Stundensätze in den Teilsegmenten des deutschen Anwaltsmarktes sind bis heute häufig genutzte Referenzwerke. Auf vielfachen Wunsch hat das Soldan Institut in den vergangenen Monaten eine Neuauflage der Studie auf den Weg gebracht und eine bundesweite Befragung durchgeführt. Einige Kammermitglieder sind seinerzeit in die Zufallsstichprobe gefallen und persönlich zur Teilnahme an der bundesweiten Befragung eingeladen worden.

Die von der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer Ende November 2018 beschlossene neue Fachanwaltschaft für Sportrecht kommt zum 1.7.2019.

Die entsprechenden Beschlüsse der Satzungsversammlung, welche die dazu notwendigen Änderungen der Fachanwaltsordnung enthalten, wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft und nicht beanstandet. Die Beschlüsse wurden im aktuellen Heft der BRAK-Mitteilungen (BRAK-Mitt. 2019, 81) publiziert. Die Änderungen treten daher nach § 191e BRAO mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung folgt, mithin zum 1.7.2019.

Rund 1,4 % mehr Ausbildungsverträge (+ 10.300 Verträge) wurden im Ausbildungsjahr 2017/2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum abgeschlossen; Unternehmen boten insgesamt 16.800 Ausbildungsstellen mehr an. Das ist das Fazit des Berufsbildungsberichts 2019, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung soeben vorlegte. Der erfreuliche Trend der Vorjahre hat sich damit fortgesetzt.


Berlin, 09.04.2019 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 2/2019)

 

Vieles geht einfacher und schneller, wenn man seine Gerichtspost mit dem beA erledigt – das wird nicht nur in jeder beA-Schulung doziert, davon ist auch der Arbeitsrechtler Hans Link überzeugt. In seiner Nürnberger Kanzlei, in der fünf Rechtsanwälte und Mediatoren tätig sind, ist das beA bevorzugtes Kommunikationsmittel. Warum das so ist, hat er dem BRAK-Magazin verraten.

Herr Link, wie reagieren Gerichte oder Kollegen, die von Ihnen Post per beA bekommen?

Unterschiedlich: Die Gerichte sind durchaus in der Lage, die beA-Kommunikation zu verarbeiten. In verhaltenen Beschwerden wird beklagt, dass die Gerichte nunmehr als „Druckstraßen“ der beA-Verwender eingesetzt würden, solange die Justiz (noch) nicht in der Lage ist, aktiv über beA zu kommunizieren. Leider nutzt die Mehrheit der Kollegen das beA nicht, so dass wir häufig gebeten werden, Schreiben nochmals per Telefax oder per Mail zu übermitteln.

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Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

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Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

Informationen zu beA-Störungen