Die Regelstudienzeit für das juristische Studium beträgt künftig zehn – statt bisher neun – Semester. Damit wurde die Studiendauer an diejenige von Masterstudiengängen angeglichen. Zudem haben die Studierenden damit ein Semester länger Anspruch auf BaföG-Leistungen.
Die entsprechende Änderung des Deutschen Richtergesetzes zur Studien- und Prüfungszeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ ist am 28.11.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 29.11.2019 in Kraft getreten.
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