Zulassung des Geschäftsführers einer GmbH als Syndikusrechtsanwalt
BRAO §§ 46 Abs. 2, 46 a Abs. 1, Nr. 1
BGH, Urteil vom 18.3.2019 - AnwZ (Brfg) 22/17
Fundstelle: NJW 2019, S. 2783

 

  1. Die vorübergehende Stellung als Mitgeschäftsführer einer GmbH steht einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht zwingend entgegen.

  2. Eine Prägung der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne von § 46 Abs. 3 BRAO liegt vor, wenn diese eindeutig den Kern bzw. Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin das Arbeits verhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (Fortsetzung von BGH, NJW 2019, 927).
  3. Die Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers nach § 37 GmbHG steht der Annahme der fachlichen Unabhängigkeit  im Sinne von § 46 Abs. 4 BRAO nicht entgegen, wenn durch   den Anstellungsvertrag gewährleistet ist, dass der Geschäftsführer im Bereich deranwaltlichen Tätigkeit keinen Weisungen unterliegt.

    Leitsatz des Redaktion der NJW