Zulassung des Geschäftsführers einer GmbH als Syndikusrechtsanwalt
BRAO §§ 46 Abs. 2, 46 a Abs. 1, Nr. 1
BGH, Urteil vom 18.3.2019 - AnwZ (Brfg) 22/17
Fundstelle: NJW 2019, S. 2783
- Die vorübergehende Stellung als Mitgeschäftsführer einer GmbH steht einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht zwingend entgegen.
- Eine Prägung der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne von § 46 Abs. 3 BRAO liegt vor, wenn diese eindeutig den Kern bzw. Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin das Arbeits verhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (Fortsetzung von BGH, NJW 2019, 927).
- Die Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers nach § 37 GmbHG steht der Annahme der fachlichen Unabhängigkeit im Sinne von § 46 Abs. 4 BRAO nicht entgegen, wenn durch den Anstellungsvertrag gewährleistet ist, dass der Geschäftsführer im Bereich deranwaltlichen Tätigkeit keinen Weisungen unterliegt.
Leitsatz des Redaktion der NJW