beA – Pflicht zur Kenntnisnahme von zugestellten Dokumenten
§ 31 a Abs. 6 BRAO
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.9.2019 - 5 Ta 94/19 = BeckRS 2019, 23819
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 703

 Als Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) müssen Anwälte nicht nur die technischen Einrichtungen zum Empfang von Zustellungen und Mitteilungen über dieses vorhalten, vielmehr sind sie auch verpflichtet, sich die Kenntnisse zur Nutzung dieser technischen Einrichtung anzueignen, damit sie die ihnen zugestellten Dokumente auch tatsächlich zur Kenntnis nehmen können.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

 

BRAO §§ 46 Abs. 5, 46 a Abs. 2 S. 3, 4, 112 e S. 2; GewO § 34 d Abs. 1 S. 4
Keine Zulassung einer Schadenanwältin bei Versicherungsmakler als Syndikusrechtsanwältin
BGH, Beschluss vom 16.8.2019 - AnwZ (Brfg) 58/18
Fundstelle: NJW 2019, S. 3453

1.

Dem Träger der Rentenversicherung steht auch dann ein Klagerecht gegen die Erteilung einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu, wenn eine bestandskräftige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt, die möglicherweise das streitgegenständliche Arbeitsverhältnis und die (nunmehr) konkret ausgeübte Tätigkeit erfasst.

2.

Die Schadensfallbearbeitung für Kunden eines Versicherungsmaklers durch einen beidiesem angestellten Juristen ist auch dann keine Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers, wenn sich der Versicherungsmakler schuldrechtlich gegenüber seinen Kunden zur Durchführung der Schadensfallbearbeitung verpflichtet hat.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

§ 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO
Zulassung als Syndikus für Tätigkeit bei einer Rechtsschutzversicherung
BGH, Beschluss vom 15.8.2019 - AnwZ (Brfg) 36/19 = BeckRS 2019,22256
Fundstelle: NJW Spezial 2019, S. 670

Das Merkmal der Prägung dient nicht dazu, die Tätigkeit im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO nach ihrer juristischen Qualität zu beurteilen und juristisch einfache anwaltliche Tätigkeit auszuschließen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

 

 

§ 823 Abs. 2 BGB, 43 a Abs. 5 S. 2 BRAO
Kein Zinsanspruch für Rechtsschutzversicherer
BGH, Urteil vom 23.7.2019 - VI ZR 307/18 = BeckRS 2019, 18920
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 606

Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Fremdgeld sind kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten eines Rechtsschutzversicherers.

Leitsatz des Autors der NJW Speial

 

 

BRAO § 112 c Abs. 1, Nr. 1;VwG0 § 113 Abs. 1, Nr. 1
Keine Zulassung einer im Jobcenter tätigen Justiziarin als Syndikusrechtsanwältin
BGH, Urteil vom 6.5.2019 - AnwZ (Brfg) 38/17
Fundstelle: NJW: 2019, S. 2621

  1. Nicht jeder Angehörige des öffentlichen Dienstes ist von der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ausgeschlossen; erforderlich ist vielmehr eine Einzelfallprüfung.

  2. Eine Tätigkeit als Justiziarin im Aufgabenbereich eines Jobcenters ist Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten Dritter und reicht für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin nicht aus.

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

Zulassung des Geschäftsführers einer GmbH als Syndikusrechtsanwalt
BRAO §§ 46 Abs. 2, 46 a Abs. 1, Nr. 1
BGH, Urteil vom 18.3.2019 - AnwZ (Brfg) 22/17
Fundstelle: NJW 2019, S. 2783

 

  1. Die vorübergehende Stellung als Mitgeschäftsführer einer GmbH steht einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht zwingend entgegen.

  2. Eine Prägung der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne von § 46 Abs. 3 BRAO liegt vor, wenn diese eindeutig den Kern bzw. Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin das Arbeits verhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (Fortsetzung von BGH, NJW 2019, 927).
  3. Die Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers nach § 37 GmbHG steht der Annahme der fachlichen Unabhängigkeit  im Sinne von § 46 Abs. 4 BRAO nicht entgegen, wenn durch   den Anstellungsvertrag gewährleistet ist, dass der Geschäftsführer im Bereich deranwaltlichen Tätigkeit keinen Weisungen unterliegt.

    Leitsatz des Redaktion der NJW

 

 

 

Grundsätzlich ist die anwaltliche Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit. Bereits kleine Anteile originär gewerblicher Tätigkeit führen allerdings nach der sog. Abfärberegelung des § 15 III Nr. 1 EStG zur Gewerbesteuerpflicht der gesamten Kanzleileistung.

von Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin

Berlin, 09.12.2019 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 6/2019)

Die BRAK richtet gem. § 31a BRAO für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ein. Um gleich mit einem ersten Irrtum aufzuräumen: beA ist ein persönliches Postfach der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts und kein Postfach der Kanzlei, in der der Postfachinhaber tätig ist. Welche Sorgfaltspflichten sich daraus ergeben, erläutert der folgende Beitrag.

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