§ 3a RVG; §§ 138, 242, 305 BGB
Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung, Zeittaktklausel
OLG München, Urt. v. 5.6.2019 - 15 U 318/18 Rae
Fundstelle: RVRreport 2019, S. 374

1.
Die Vereinbarung einer pauschalen Mindestvergütung, die die gesetzlichen Gebühren um das Dreifache übersteigt, begegnet bereits als solche erheblichen Bedenken, da sie die gebotene Differenzierung nach der Höhe des Gegenstandswerts wie auch nach der Komplexität des Mandats sowie nach Umfang und Schwierigkeit der zu erbringenden anwaltlichen Tätigkeit vermissen lässt.

2.
Die Vereinbarung einer Zeittaktklausel von 15 Minuten in einer Vergütungsvereinbarung ist unwirksam. Die Grenze für eine zulässige Pauschalierung könnte bei 6 Minuten anzusetzen sein.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports